Keine Zweitwohnsitzsteuer für Studentin
Markus wies in meinem Beitrag über die Zweitwohnsitzsteuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hin: Zweitwohnsitzsteuer war für Studentin unrechtens.
Einerseits sahen die Richter die Erstwohnung nicht als richtige Wohnung an (kein getrenntes Bad und Küche), andererseits sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen — und das sind BAföG-Empfänger nicht.
Wenn nun ein Richter noch sagt, daß Studiengebühren auch nur für »wirtschaftlich leistungsfähige Menschen« gedacht sind, ist die Welt wieder in Ordnung ;-)