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Keine Zweitwohnsitzsteuer für Studentin

Markus wies in meinem Beitrag über die Zweitwohnsitzsteuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hin: Zweitwohnsitzsteuer war für Studentin unrechtens.

Einerseits sahen die Richter die Erstwohnung nicht als richtige Wohnung an (kein getrenntes Bad und Küche), andererseits sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen — und das sind BAföG-Empfänger nicht.

Wenn nun ein Richter noch sagt, daß Studiengebühren auch nur für »wirtschaftlich leistungsfähige Menschen« gedacht sind, ist die Welt wieder in Ordnung ;-)

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