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Leitfaden zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen

Die Bitkom veröffentlichte einen »Leitfaden zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen«. Das kuriose dabei ist, daß sie damit »insbesondere auch auf die Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmen« eingehen, obwohl sich unter ihren Mitgliedern viele große Firmen befinden.

Neben den durchaus informativen Randbemerkungen, zieht sich ein roter Faden durch das gesamte Dokument, der in etwa nur sagt: »Mit Patenten stehst du besser da, als ohne.« Belegt wird das insbesondere in Kapitel 2.4, in dem man die insolventen Technologieunternehmen ohne Schutzrechte (302 Insolvenzen) denen mit Schutzrechte (133) gegenüberstellt (was auch immer ein »Technologieunternehmen« ist). Besonders wird den kleinen Unternehmen sprichwörtlich »Honig ums Maul geschmiert«, z.B. »Oft sehen sich kleinere und mittlere Unternehmen bei Verhandlungen mit Großunternehmen zu Unrecht in der schwächeren Position« — was aber widerrum auch nur funktioniert, wenn der kleine die wirklich besseren Karten in der Hand hält.

Das Fazit der Bitkom lautet wie folgt:

Eine Analyse der Patentanmeldungen zeigt, daß in der Software produzierenden Industrie ein großer Nachholbedarf bei der Anmeldung von Patenten besteht. Gerade mittelständische ITK-Unternehmen könnten sich wirtschaftliche Vorteile sichern,wenn sie ihre computerimplementierten Erfindungen künftig häufiger durch Patente schützen.

Auch wenn die Aussage sich insbesondere auf computerimplementierte Erfindungen bezieht, fällt das Schlagwort Software auf. Ob man damit den Wunsch kleiner Unternehmer wecken will, daß Software künftig auch patentiert werden soll? Schließlich ist diese Richtlinie im Juli abgelehnt worden! Völlig verschwiegen wird z.B. die gängige Praxis des europäischen Patentames in Bezug auf Trivialpatente, die lediglich aufgrund der Gesetzeslage derzeit keine Gültigkeit haben. (vgl. Themenmixer)

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