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Sperrklausel abschaffen

Die Sperrklausel ist ein unschönes Instrument, mit dem kleineren Parteien der Einzug in Parlamente verhindert wird. Der Wählerwille wird dadurch künstlich verfälscht. In Deutschland gibt es Sperrklauseln auf Bundes- und Landtagsebene (5%). In Berlin gibt es sie auf Bezirksebene (3%). In Hamburg werden gerade 3% vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Auf kommunaler Ebene gibt es sie nicht, wenngleich sie immer mal wieder jemand fordert. So aktuell auch in NRW. Auf EU-Ebene wurden erst 5%, später 3% für unwirksam erklärt, wenngleich es hier wieder auf der Tagesordnung ist. Und in der Türkei gibt es sogar eine Sperrklausel von 10%.

Zeit, die Sperrklausel auf den Prüfstand zu nehmen!

Aktuelle Situation

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele Bürger bei der Bundestagswahl und der jeweils letzten Landtagswahl zwar abgestimmt, deren Stimme aber aufgrund der jeweils geltenden Sperrklausel nicht gegriffen hat, sogenannte Gulli-Stimmen (frei nach Guido Westerwelle):

Bundesland Gulli-Stimmen Anteil Wahljahr
Baden-Württemberg 418.237 8,39% 2011
Bayern1 832.704 14,10 % 2013
Berlin2 148.293 10,16% 2011
Brandenburg 99.972 7,20% 2009
Brandenburg 81.355 8,24% 2014
Bremen3 32.978 12,45% 2011
Hamburg4 37.788 5,49% 2011
Hessen 301.652 9,63% 2013
MV 56.981 8,36% 2011
Niedersachsen 277.489 7,76% 2013
NRW 530.135 6,80% 2012
RLP 254.407 13,62% 2011
Saarland 26.987 5,61% 2012
Sachsen 122.028 6,79% 2009
Sachsen 226.640 12,84% 2014
Sachsen-Anhalt 150.939 15,20% 2011
Schleswig-Holstein5 61.934 4,66% 2012
Thüringen 95.205 9,03% 2009
Thüringen 91.339 9,70% 2014
Alle Länder 3.549.368
Bundestagswahl 6.859.439 15,68 % 2013
EU-Wahl 512.442 1,75% 2014

(Bei den Landtagswahlen 2014 sind die vorläufigen Endergebnisse gerechnet. Die Wahlen in Bremen und Hamburg 2015 sind noch nicht enthalten)

1 In Bayern wird für die 5%-Hürde der Mittelwert zwischen Erst- und Zweitstimmen ermittelt.

2 In Berlin basiert die Hürde auf Basis der abgegebenen Stimmen (wird sonst auf Basis der gültigen Stimmen ermittelt).

3 Im Bremen hat jeder Wahlberechtigte 5 Stimmen. Zudem gilt die 5%-Hürde für die Stadt Bremen und Bremerhaven getrennt, allerdings zieht sie dann auch nur für diese Stadt ein. Daher sind die Stimmen der Linken in Bremerhaven und die der BIW in Bremen als Sonstige zu werten.

4 Im Hamburg hat jeder Wahlberechtigte 5 Stimmen.

5 Für die Partei SSW gilt durch die Minderheitenregelung keine 5%-Hürde.

Ich finde das Ergebnis erschreckend – und möchte mit diesem Beitrag Anregungen geben, wie man das Problem lösten könnte.

Ein wenig Theorie

  • Es gibt stets eine natürliche Hürde – und zwar die Hürde zur Erlangung des ersten Sitzes.
  • Alles, was darüber hinaus geht, ist eine künstliche Hürde, auch Sperrklausel genannt.

Weimarer Verhältnisse

Wenn es um die Sperrklausel geht, kommt sofort die Angst vor den sogenannten „Weimarer Verhältnissen” und der Zersplitterung des Parlaments (siehe bspw. die CDU im Zusammenhang mit der Sperrklausel bei Komunalparlamenten in NRW)

Wir wollen alle die Zeit nach der Weimarer Republik nicht wiederholt sehen, doch ich habe Zweifel, dass diese Sorge vor diesen Verhältnissen essentiell ist.

Zunächst ist erst einmal die Aussage falsch, dass es in der Weimarer Republik keine Sperrklauseln gab. Wer ins Parlament wollte, musste als Partei damals 60.000 Wählerstimmen in einem Wahlkreis bekommen. Es gab damals 35 Wahlkreise, von denen ca. 30 bis 31 auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik liegen. In jedem dieser Wahlkreise wohnten ca. 1 bis 2 Mio Einwohner. Die Wahlbeteiligung (unter den Wahlberechtigten) lag jeweils um die 80%. Um also in der Nationalversammlung vertreten sein zu wollen, brauchte man ca. 4 bis 8% der Stimmen in einem dieser Wahlkreise. Das führt bspw. dazu, dass die USPD im Mai 1924 nicht einziehen konnte, obwohl sie 0,8% der Stimmen erzielte. Würde man die Wahlergebnisse der Landtagswahl des heutigen Schleswig-Holstein im Jahre 2012 als Ergebnis des damaligen Wahlkreises 12 anwenden, wäre die SSW ganz knapp im Bundestag mit einem Sitz vertreten, da sie über 60.000 Stimmen erzielte.

Diese Regelungen führten zu durchaus interessanten Effekten seitens der Nichtwähler: einerseits verkleinerten sie das Parlament (weil eben nur die Wähler für die Sitzverteilung entscheidend waren), andererseits sorgten Nichtwähler auch für eine schwächere Repräsentation des eigenen Gebietes im Reichstag. Ein Beispiel aus der Wahl Mai 1924:

Wahlkreis Wahlbeteiligung Wahlberechtigte Mandate Wahlberechtigte je Mandat
Niederbayern-Oberpfalz 58,5% 776.787 4 194.197
Leipzig 84,1% 839.901 7 119.986

Nachfolgend betrachte ich die Wahlergebnisse der Wahlen von 1920, Mai 1924, November 1924 sowie 1928.

Ich fand im Netz verschiedene Quellen mit teilweise auch abweichenden Zahlen. Das kann durchaus damit begründet sein, dass es damals öfters Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen gab bzw. auch Übertritte und Übernahmen passierten. Ich habe mich letztendlich für die Zahlen von Wahlen in Deutschland entschieden, da hier die Quellen der Zahlen mit angegeben worden sind.

Liste ich die erzielten Ergebnisse in einer Tabelle zusammen – völlig unabhängig von den Parteien – erhalte ich folgende Tabelle (Angaben jeweils in Prozent und in Sitzen):

- 1920 Mai 1924 Dez. 1924 1928
Platz 1 21,6% 113 20,5% 100 26,0% 131 29,8% 153
Platz 2 18,8% 81 19,5% 96 20,5% 103 14,2% 73
Platz 3 13,9% 62 13,4% 65 13,5% 69 12,1% 62
Platz 4 13,6% 67 12,6% 62 10,1% 51 10,6% 54
Platz 5 12,9% 60 9,2% 44 8,9% 45 8,7% 45
Platz 6 8,5% 45 6,6% 32 6,3% 32 6,6% 25
Platz 7 4,5% 20 5,7% 28 3,7% 19 4,8% 25
Platz 8 1,7% 2 3,2% 16 3,0% 14 4,5% 22
Platz 9 1,2% 5 3,0% 10 2,9% 12 3,1% 16
Platz 10 0,8% 4 2,4% 12 2,7% 13 2,6% 12
Platz 11 0,8% 3 2,2% 7 1,5% 4 1,9% 4
Platz 12 0,7% 3
Platz 13 0,3% 1
Sonstige 0,7% 0 1,4% 0 0,8% 0 0,4% 0

Ich habe nun einige Auswertungen über diese Zahlen gemacht. Dazu habe ich zunächst ermittelt, wie viele Parteien im Parlament vertreten waren – und stelle sie dem gegenüber, wenn eine Sperrklausel in Höhe von 3% bzw. 5 existiert hätte.

Des weiteren wären nach der damaligen Logik die freigewordenen Plätze nicht andersweitig vergeben worden, sondern weggefallen. Das Parlament wäre kleiner ausgefallen. Auch diese Größe ermittle ich.

Abschließend ermittle ich, wie viele Bündnispartner nötig waren, damit eine Koalition sich bilden kann, hinter der eine Mehrheit steht und wieviele Kombinationen möglich für die Bildung von 3er Koalitionen möglich waren.

Kriterium 1920 Mai 1924 Dez. 1924 1928
Im Parlament vertretene Parteien 13 11 11 11
Mit 3%-Sperrklausel vertretene Parteien 7 8 8 9
Mit 5%-Sperrklausel vertretene Parteien 6 7 6 6
Nicht vertretene Wähler 0,70% 1,40% 0,80% 0,40%
Bei 3% nicht vertretene Wähler 6,30% 6,00% 7,90% 4,90%
Bei 5% nicht vertretene Wähler 10,80% 12,20% 14,60% 17,30%
Größe des Parlamentes 466 472 493 491
Größe des Parlamentes mit 3% 448 453 464 475
Größe des Parlamentes mit 5% 428 427 431 412
Kleinster Koalitionszusammenschluss 3 3 3 3
Kleinster Koalitionszusammenschluss (3%) 3 3 3 3
Kleinster Koalitionszusammenschluss (5%) 3 3 2 2
Kombinatorik mit 3 Koalitionspartnern 5 3 8 9
Kombinatorik mit 3 Koalitionspartnern bei 3% 6 5 9 12
Kombinatorik mit 3 Koalitionspartnern bei 5% 8 7 11 9
Tatsächliche Koalitionspartner 3-4 4 4 4

Besonders Augenmerk bitte auf die Kombinatorik von 1928: es ist nicht immer so, dass durch eine Sperrklausel sich mehr Kombinationen bilden. Bei einer 5%-Hürde waren dort Parteien rausgeflogen, die für eine stabile Mehrheit bei 3% denkbar gewesen wären.

Trotz alledem bildeten sich häufiger Koalitionen, die größer waren als der kleinste notwendige Koalitionszusammenschluss. Und dennoch fußten diese nur selten auf eine Mehrheit. Das führte dann letztendlich auch dazu, dass die Regierungskabinette und die Koalitionspartner innerhalb der Wahlperioden häufiger wechselten. Nun kann man sich fragen, warum dies so war. Und ob dies damals mit einer Sperrklausel anders gewesen wäre?

Die Parlamente hätten damals auch mit Sperrklausel mehr Parteien gehabt, als nach deren Einführung im Jahre 1953.

Wie dann?

Natürlich kann die Sperrklausel ersatzlos gestrichen werden. Dennoch möchte ich einige Alternativen aufzeigen, die sich durchaus als Kompromiss eignen.

Alternativstimme

Bei diesem Ansatz würde der Wähler nicht nur eine Stimme haben, sondern kann bei der Stimmenabgabe eine oder mehrere (geordnete) Alternativstimmen abgeben. Dazu könnte der Wähler auf dem Wahlzettel seine Präferenzen durchnummerieren:

Für die Auswertung der Wahlergebnisse könnten verschiedene Verfahren angewandt werden:

  • Konservativer Ansatz: Für die Anwendung der Sperrklausel werden nur die primären Stimmen herangezogen.
  • Liberaler Ansatz: Beginnend von der jeweils schwächsten Partei werden bei Nichterreichung der Sperrklausel die Alternativstimmen ausgewertet und den stärkeren Parteien zugeordnet. Die bereits ausgewerteten Alternativstimmen werden bei der Prüfung herangezogen.

Der konservative Ansatz ist klar und verständlich, wirkt sich aber ungünstig aus, wenn mehrere Splitterparteien die Hürde nicht erreichen, obwohl der Stimmenanteil zusammen ausreichend wäre. Der liberale Ansatz kann im Einzelfall unschöne Effekte haben.

Nehmen wir an, bei der Bundestagswahl hätten alle Erstpräferenz-Piraten-Wähler die zweite Präferenz den Grünen gegeben und alle Erstpräferenz-FDP-Wähler ihre zweite Präferenz den Piraten. Nach dem Ansatz wären die Piratenstimmen bereits den Grünen zugeordnet, ehe die FDP-Stimmen verteilt worden wären. Um solche Effekte zu vermeiden, sind weitere Regelungen notwendig – und jede Regelung macht es komplexer.

Ein kleiner Nebeneffekt ist, dass sich mit Hilfe dieser Alternativstimmen auch statistisch sehr repräsentative Aussagen zu Koalitionswünschen der Bürger ableiten lassen.

Mindestanzahl an Parteien

Bei diesem Ansatz gibt es keine Unterschiede bei der Stimmenabgabe, sondern nur bei der Ermittlung, ob eine Partei vertreten ist. Eine Partei wäre demnach vertreten, wenn sie entweder die Sperrklausel erreicht – oder zu den erfolgreichsten x Parteien gehört. Würde man sagen, dass mind. 6 Parteien vertreten sein müssen, könnten Parlamente mit nur 3 oder 4 Parteien nicht mehr existieren.

Das Problem dieses Ansatzes ist einerseits die Willkürlichkeit dieser Anzahl, andererseits auch die Möglichkeit, mittels geteilten Parteien zu trollen. Neben der CSU (als CDU Bayern) könnte auch die CDU Niedersachsen und die CDU NRW als eigenständige Parteien gegründet werden.

Nachträglicher Zusammenschluss von Parteien

Nachdem die Wählerstimmen ausgezählt worden sind, haben alle Parteien die Möglichkeit, Bündnisse einzugehen. Dem Bündnis werden alle Wählerstimmen der Bündnispartner zugeordnet. Das Bündnis selber muss am Ende der „Partnersuche” die Sperrklausel überschreiten. Erst nach Abschluss dieser Phase können die Sitze ermittelt werden. Diese werden dem Bündnis zugeschrieben, d.h. in der Bündniseinigung muss ein bestimmtes Reißverschlussverfahren für die Sitzaufteilung niedergeschrieben werden.

Diese Variante verzögert die Koalitionsbildung, da die exakten Sitze nicht am Abend der Wahl feststehen. Für die Phase der Partnersuche sollte mindestens ein Monat berücksichtigt werden.

Es besteht die Gefahr, dass sich bei diesem Ansatz Parteien extrem verbiegen können, um noch ins Parlament zu rutschen.

Sperrklausel als Anteil höchstens nicht vertretener Stimmen

Bei diesem Ansatz gibt es keine Unterschiede bei der Stimmenabgabe, sondern nur bei der Ermittlung, ob eine Partei vertreten ist. Dabei ist festgelegt, dass höchstens ein Anteil von Wählerstimmen nicht vertreten sein darf. Bei der Auswertung würde man mit der stärksten beginnen – und dann jeweils ermitteln, ob bereits 95% der Wähler vertreten sind.

Am Beispiel der Bundestagswahl 2013 mit 43.726.856 gültigen Zweitstimmen sieht es wie folgt aus:

Partei Zweitstimmen Aufsummiert Aufsummierter Anteil Vertreten
CDU 14921877 14921877 0,34 Drei Direktmandate
SPD 11252215 26174092 0,60 Drei Direktmandate
LINKE 3755699 29929791 0,68 Drei Direktmandate
CSU 3243569 33173360 0,76 Drei Direktmandate
GRÜNE 3694057 36867417 0,84 Vertreten
FDP 2083533 38950950 0,89 Vertreten
AFD 2056985 41007935 0,94 Vertreten
PIRATEN 959177 41967112 0,96 Vertreten
xxx 560828 42527940 0,97 Nicht vertreten

CDU, SPD, Linke und CSU wären durch die Drei-Direktmandate-Regel ohnehin vertreten gewesen. Die Grenze der Hürde liegt bei den Piraten, so dass im Bundestag auch FDP, AFD und Piraten vertreten wären.

Bei den Landtagen würden mit dieser Regelung 6 bis 8 Parteien jeweils vertreten sein. Hierunter auch einige kleinere Parteien wie die Tierschutzpartei (Berlin, Sachsen) sowie die ÖDP (Bayern). In Schleswig-Holstein wäre die SSP auch ohne Minderheiten-Regelung vertreten.

Bundesland Derzeit vertrene Parteien1 Zusätzliche Parteien Prozenz
Baden-Württemberg 4 FDP 6 Piraten, Linke 0,965
Bayern2 4 Freie Wähler 8 FDP, Linke, BP, ÖDP 0,954
Berlin 5 Linke, Piraten 8 Rechtsaußen, FDP, Tierschutz 0,958
Brandenburg 5 Linke, FDP 6 Rechtsaußen 0,954
Bremen3 5 Linke, BIW 7 FDP, Piraten 0,95
Hamburg 5 FDP, Linke 6 Piraten 0,965
Hessen 5 Linke, FDP 7 AFD, Piraten 0,964
MV 5 Linke, Rechtsaußen 7 FDP, Piraten 0,963
Niedersachsen 4 FDP 5 Linke 0,954
NRW 5 FDP, Piraten 6 Linke 0,957
RLP 3 6 FDP, Linke, Freie Wähler 0,959
Saarland 5 Linke, Piraten 6 (Familie)4 0,961
Sachsen 6 Linke, FDP, Rechtsaußen 7 Tierschutz 0,953
Sachsen-Anhalt 4 Linke 7 Rechtsaußen, FDP, Freie Wähler 0,961
Schleswig-Holstein 6 FDP, Piraten, SSW 6 (SSW auch ohne Minderheiten-Regelung) 0,953
Thüringen 5 Linke, FDP 6 Rechtsaußen 0,953

1 CDU/CSU, SPD und Grüne nicht aufgelistet, da in allen Bundesländern vertreten.

2 Unter Berücksichtigung der derzeitigen Regelung mit Summe der Erst- und Zweitstimmen

3 Berücksichtigt ist das landesweite Ergebnis. Insbesondere in Bremerhaven kämen weitere Parteien hinzu, die aber an einem natürlichen Quorum scheitern könnten (ca. 5% der Stimmen ist für einen Platz notwendig).

4 Nach dem Ansatz würde die Familienpartei berücksichtigt werden, allerdings scheitert sie bereits an der natürlichen Hürde (nur 51 Sitze, nach D’Hondt verteilt)

Fazit

Es sollte Interesse aller Demokraten sein, dass möglichst wenige Stimmen verloren gehen. Unter den Alternativen finde ich eine Sperrklausel als höchstens nicht vertretener Stimmen als sehr guten Kompromiss.

Hast du weitere Vorschläge zur Sperrklausel? Dann ab in den Kommentar!

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