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Kommentar von René

Auszug aus einer Mail vom VBB zur Verteuerung 2011:

Fahrausweisen des zurückliegenden Tarifes ist nicht möglich. Ein Ihres Erachtens realistischer Übergangszeitraum von zwei Monaten, um alte Fahrausweise abzufahren, würde eine Tarifanpassung mit festgelegtem Termin (01.01.2011) unterlaufen. Dies liegt nicht im Interesse des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und der ihm angeschlossenen Verkehrsunternehmen.

Wir können an dieser Stelle Ihren Vergleich mit anderen Städten nicht nachvollziehen. In den meisten regionalen Verkehrsverbünden gelten ebenso Übergangsfristen von 14 Tage. In vielen anderen Verbünden existieren keine adäquaten Übergangsregelungen (z. B. VVO in Sachsen).

Um unseren Kunde den Umtausch von alten Fahrausweisen leichter zu gestalten, wurde eine Umtauschfrist von fünf Monaten festgelegt. Fahrgäste mit alten Fahrausweisen haben somit die Möglichkeit, bis spätestens 31. Mai 2011 alten Fahrausweise gegen Zuzahlung oder Erstattung des Differenzbetrages umzutauschen.