Mastodon

renephoenix.de

Warum Parteien die Staatsangehörigkeit benötigen

Am Wochenende gelernt: §2 Abs. 3 Parteiengesetz

(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder [..]

Bei diesem Paragraf muss man sich fragen, ob das Kunst ist – oder weg kann?

Der Absatz erklärt, warum in Mitgliedsanträgen für Parteien die Staatsangehörigkeit anzugeben ist, obwohl sie ansonsten keinerlei Bedeutung spielt. So wie der Gesetzeslaut klingt, müssen Parteien einen Nachweis führen, dass die Ausländerquote stets unter 50% liegt.

Bei Eintritten kann das geprüft werden, im Zweifel wird ein entsprechender Mitgliedsantrag zurückgehalten. Austritte kann aber niemand steuern.

Schwieriger sind Vorstandswahlen. Wie ich hörte, liegt die Quote in Niedersachsen nun bei 40%.

(Hintergrund: Die Piraten haben sich am Wochenende geöffnet. Bisher konnten nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und mit Wohnsitz Mitglieder werden. Nun kann es jeder werden. Das zieht eben gesetzliche Risiken mit sich)

Bisherige Kommentare (0)

Es wurde noch kein Kommentar geschrieben!

Kommentar verfassen

Freiwillige Angabe
Freiwillige Angabe
Der Text kann mit Textile formatiert werden, z.B. *fett* _kursiv_ "link":url. Wie das geht?
Wieviel ist 40 plus 2?

Bisherige Trackbacks (0)

Es wurde noch kein Trackback empfangen!