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Das Gesetz für den Radverkehr ist da

Am 11.04. wurde der finale Stand zum „Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in Berlin” (RadG) dem Senat zur Kostenschätzung übergeben, damit voraussichtlich ab Mai mit dem Sammeln der Unterstützerunterschriften begonnen werden kann. Ich habe mich dem Team zum Volksentscheid angeschlossen. Dort war ich im Team der Gesetzesschreiber – und meine Prämisse und Motivation war dabei, dass dabei möglichst gute Paragrafen herauskommen.

Ich möchte kein weiteres Gesetz im Stile des Tempelhofer-Feld-Gesetzes (Gutes Anliegen mit übervorsichtigem Ansatz führte zu grauenhaften Paragrafen. Nun soll Lollapalooza im Treptower Park stattfinden). Von daher dient dieser Beitrag dazu, dieses nun entstandene Gesetz mit meiner gesetzten Prämisse abzugleichen.

Um die Zusammenfassung vorwegzunehmen: Im großen und ganzen stehe ich hinter diesen nun entstandenen Paragrafen. Gerade die Paragrafen zu den Fahrradstraßen und Radschnellwegen sind stark geworden. Aber es gibt auch einzelne Abschnitte, mit denen ich noch Sorgen und teilweise auch Änderungsbedarf sehe.

Bis zur offiziellen Ankündigung im Amtsblatt für die zweite Phase sind Änderungen noch möglich. Im besten Falle kommt es aber gar nicht erst zur zweiten Etappe, weil der Gesetzgeber die überwiegenden Teile übernehmen möchte.

Ich liste nachfolgend die Punkte auf, bei denen ich noch Verbesserungspotential sehe. Die Titel der Abschnitte sind jeweils plakativ.

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