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Bayern im Kampf gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Ich zitiere aus dem §1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Ich zitiere aus der Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern:

Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft, oder die Unterstützung anderer verfassungsfeindlicher Bestrebungen

Und in der Anlage werden diese auch aufgelistet, darunter die im Bundestag vertretene Linkspartei.

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