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YouTube und die Urheber (Sven Regener)

Der Sänger von Element of Crime, Sven Regener, explodierte förmlich in einem Radiointerview zum Thema Urheberrecht (in Textform). Er bemängelt unter anderem die Rolle des Musikers — und vor allem die Rolles des Musikers, der damit Geld verdienen will. Oder besser gesagt: der von Musik leben möchte:

Das einzig wahre am Rock'n'Roll ist, daß wir jede Mark, die wir bekommen, selber verdienen. Die bekommen wir von Leuten die sagen: Ja, das ist mir das wert!

Er hat Recht in der Aussage, daß ein Musiker sich nicht davor verstecken oder begründen muß, warum er seine Musik über eine Plattenfirma vertreibt. Es wird aber auch deutlich, daß er nicht unbedingt mit der Zeit ist. Am deutlichsten wird es in seiner Abrechnung mit YouTube:

Und das was wir zum Beispiel im Augenblick haben. Die Sache mit YouTube. Ja, da muß man mal ganz klar irgendwie die Fronten klar machen. YouTube gehört Google, das ist ein Milliardenschwerer Konzern, die aber nicht bereit sind, pro Klick zu bezahlen. Nun hat aber weder YouTube noch Google uns irgendwas zu bieten, außer was andere Leute geschaffen haben und da reingestellt wird. [..]

Unsere Videos kann man alle bei ElementOfCrime.de gucken. Da muß man nicht zu YouTube gehen. Tut mir leid, gibt's auch nicht bei YouTube, bis die nicht bereit sind dafür was zu bezahlen.

Und nun rufe ich die Seite der Band auf und was entdecke ich da? Man wird es kaum glauben: zwei von YouTube eingebundene Videos!

Der milliardenschwere Konzern bietet euch, Element Of Crime, eine Infrastruktur an. Ihr nutzt deren Speicher und deren Datenverkehr. Ihr seid den Deal eingegangen. Und nun regt ihr euch auf, daß ihr nicht pro Klick ausbezahlt werdet. Ich hätte nach der Ansage wenigstens erwartet, daß ihr eure Videos direkt anbietet — ohne diesen bösen, euch bedrohenden milliardenschweren Konzern. Schade!

Auch der Begriff Piratenpartei ist geistiges Eigentum. Wenn ich hier morgens eine Piratenpartei gründe, steht eine halbe Stunde später der Anwalt der Piratenpartei auf der Matte. So sieht's nämlich aus.

Das hat nichts mit Urheberrecht zu tun, allenfalls könnte es das Markenrecht tangieren. Viel eher hat es etwas mit Verwechselungsgefahr auf Stimmzetteln zu tun. Daher ist der Sachverhalt im Parteiengesetz geregelt (§4 »Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden.«). Selbst wenn eine Gründungsveranstaltung durchführt wurde: die Gründung muß beim Bundeswahlleiter angezeigt werden und spätestens der prüft den Namen.

(Siehe auch Netzpolitik)

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