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Kommentar von René

Zugebenermaßen bin ich dem Verweis in den AGB nicht nachgegangen... aber die Regeln sind durchaus wieder einmal abenteuerlich.

Noch spannender finde ich die Punkte 11.1, 11.2 sowie 11.4 in den AGB. Übersetzt heißt es: Person X surft mit Chrome auf dieser Seite und Google erwirbt von X eine Lizenz zur Nutzung der hier dargestellten Inhalte. Und genau dieses Recht zu Lizenzweitergabe gewähre ich nicht jeder Person. Ich bin diesbzgl. schon am überlegen, ob hierbei nicht eine Browserweiche einbaut, nach der Chrome-Nutzer sinngemäß einen Text erhalten wie: »Durch Punkt 11 der AGB für die Nutzung von Chrom gewähren sie Google eine Lizenz auf [blabla]. Da sie nicht über das Recht verfügen [blabla], bleibt die Seite leider für sie verwehrt. [Link zu Opera] [Link zu Firefox]«