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Homepage von René Pönitz

Mehr PR zum Radverkehr

Der Volksentscheid Fahrrad steht in den Startlöchern für die Sammlung der Unterschriften. Das Ziel ist klar: die Infrastruktur für den Fahrradverkehr muss verbessert werden. Doch was macht der Berliner Senat?

Er schreibt gerade aus. Für PR, für eine Kommunikationsrichtlinie:

Erarbeitung einer Kommunikationslinie für alle Maßnahmen und Aktivitäten des Berliner Senats im Bereich der Radverkehrsförderung und -planung und Vorbereitung eines Agenturen-Auswahlverfahrens für die Entwicklung einer umfassenden, langfristigen Radverkehrs-Kommunikationsstrategie

Anstelle also mehr Geld in die Hand zu nehmen und die teils maroden Radwege schneller auszubessern, um den Volksentscheid durch Umsetzung zu torpedieren, will er nun professionell erklären, warum das, was er tut schon richtig und ausreichend ist.

Lesenswert ist die Ausschreibung dennoch, vor allem das Selbstbild:

Die Aktivitäten des Berliner Senats sind bereits heute sehr vielfältig und reichen weit über die reinen Infrastrukturprogramme für die Umsetzung der im StEP Verkehr und der Radverkehrsstrategie genannten Maßnahmen hinaus

Natürlich kann der Senat sich nicht die Blöse geben, dass er die Hausaufgaben nicht gemacht hat. Aber etwas Zurückhaltung wäre dann nicht verkehrt.

Derzeit fehlt jedoch noch eine einheitliche Linie bzw. Strategie in der Kommunikation und Außendarstellung der bereits vielen vorhandenen und durchgeführten radverkehrsfördernden Maßnahmen des Berliner Senats. Diese Tatsache führt dazu, dass die öffentliche Wahrnehmung von Projekten und Maßnahmen, die der Radverkehrsförderung dienen, zumeist nur sehr gering ist oder teilweise gänzlich ausbleibt.

Genau! Wir sind einfach zu blöd, um zu erkennen, was unser Senat getan hat. Darum muss der Senat das auch erklären.

Da der Berliner Senat bereits heute ein Vielzahl an Tätigkeiten im Bereich der Radverkehrsplanung und Radverkehrsförderung vorweisen kann

Mir würde da eine einfache Liste reichen.

Die derzeitige Wortmarke „FahrRadStadt Berlin“ und das dazugehörige Logo sind bereits fast 10 Jahre alt

Von der Marke lese ich das erste Mal. Auch google hilft mir hier nicht weiter:

Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich gehe auch mit offenen Augen durch diese Stadt und sehe durchaus auch an verschiedenen Stellen Verbesserungen. Ich kann sie auch wertschätzen. Aber ich bin dennoch der Meinung, dass das viel zu wenig ist und der Senat noch nicht einmal seine selbstgesteckten Ziele erfüllt. Zudem fehlt oftmals auch das politische Bewusstsein, dass mehr getan werden muss – wie auch jüngst in der letzten Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick geschehen.

(via Volksentscheid Fahrrad)

Datenleck und Pranger

Durch mein Datenleck-Projekt bin ich nach einer Bewertung der Datenpanne der AfD befragt worden. Dort wurde die Liste der akkreditierten Teilnehmer eines Parteitages entwendet und anschließend ins Netz eingestellt. Hier mein Statement:

Das Leck hat zwei Seiten: eine positive und eine viel größere negative.

Wem Daten abhanden kommen, der muss einen Imageschaden fürchten. Und so ist es erfreulich, wenn eine menschenverachtende Partei einen solchen erleiden muss. Das Engagement von Menschen, die eben auf der Suche nach solchen Lücken sind, ist zu begrüßen – ganz gleich ob mit Hilfe der Computertechnik oder klassisch mit Zettel und Stift.

Dass diese Daten anschließend ins Netz gestellt worden sind, ist dagegen ärgerlich. Von dieser Aktion kann man sich nur distanzieren! Bei den Daten handelt es sich um personenbezogene und somit schützenswerte Daten. Auch die Tatsache, dass die AfD diese nicht hinreichend gesichert hat, ist kein Freifahrtschein für weitergehendes Unrecht. Hier haben Menschen mit Vorsatz andere Menschen an den Pranger gestellt. So leid es mir tut: unser Grundrecht für informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Vollpfosten.

Der Parteitag diente zur Festlegung eines Programms. Wie bei jeder Partei treffen da Menschen mit einer gewissen Meinungsstreuung aufeinander. Auch wenn eine Mehrheit nun beschlossen hat, dass die AfD nicht zu Deutschland gehört, bedeutet es nicht, dass alle automatisch diese Position vertreten. Nur ein Beispiel eines Austritts in Folge der Parteitagsbeschlüsse.

Ein noch schlimmerer Fall: ein Politikstudent wollte im Rahmen einer Abschlussarbeit über die AfD forschen und bekam nun sogar Todesdrohungen – weil sein Name der Liste stand.

Und Last but not Least: Durch die Veröffentlichung kann die AfD in eine Märtyrer-Rolle springen. Sie muss nicht mehr gegenüber ihren Mitgliedern eingestehen, dass sie deren Daten nur unzureichend sicherte, sondern kann sich vor diese Mitglieder stellen, die Angst vor kollektiven Hausbesuchen haben. Und genau damit wurde der AfD einen Bärendienst erwiesen.

Vermietung der Wohnung während des Urlaubes

Noch einmal Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Schönes Wort, oder?

Ein ungewöhnliches positives Statement zur Zweckentfremdung von Wohnraum gibt es bei Initiative Zwangsräumung verhindern. Diese Initiative sieht Vorteile durch die Zweckentfremdung für Wohnraum und hat gerade zu Sorge mit dem Gesetz. Aber ich kann ihre Argumente absolut nicht nachvollziehen.

1. Die eigene Wohnung zu vermieten, wenn die/der Mieter*in in den Urlaub fährt – das hat nichts mit dem Profit an Wohnraum zu tun – Verlierer sind die Mieter*innen mit geringem Einkommen

2. Preiswert in Berlin Urlaub machen mit Kindern und Familie z.B. und dazu die Wohnung einer Familie nutzen, die gerade in Urlaub ist – auch das hat nichts mit Profit am Wohnraum zu tun – Verlierer sind die Urlauber mit Kind und Kegel und geringem Einkommen.

Zunächst IANAL (Ich bin kein Jurist), ich zitiere dennoch aus dem Gesetz §2 Absatz 1

Eine Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum

1. zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird;

Die Initiative hat natürlich Recht, dass eine Untervermietung während des Urlaubs nichts mit Profit zu tun hat – vorausgesetzt, es hat eben nichts mit Profit zu tun. Das ist so ähnlich wie bei Mitfahrgelegenheiten: da bezahlen sie auch dem Fahrer einige Euros für die Mitfahrt, der dann dafür tankt und Auto wartet. Aber es ist beides erst einmal keine gewerbliche Tätigkeit.

Das Zauberwort steckt auch in dem Wörtchen „wiederholt”. Bei einem Urlaub untervermieten sie nicht zum Zwecke der Wiederholung (also dass sie das immer und immer und immer wieder tun), sondern zum Zweck der Überbrückung einer Abwesenheit.

Leider stellt das auch der Berliner Mieterverein nicht klar:

Auch eine möglicherweise mietvertraglich zulässige Untervermietung an Feriengäste ist demnach genehmigungspflichtig.

Es ist ein Unterschied, ob sie einen Raum immer und immer und immer wieder an Feriengäste untervermieten oder ob sie die Wohnung, die sie regulär selbst nutzen, während ihres Urlaubes jemanden anderem überlassen (auch mit Kostenübernahme)

(Im Zweifel schadet aber eine Anfrage beim Bezirksamt nicht)

3. Menschen, die bis jetzt für einen Tagessatz von 22,- EUR, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in FEWO übernachtet haben, müssen zum 30. April raus sein – sie haben keine Chance, die „wieder dem Wohnungsmarkt zugeführte Wohnung“ als Mietverhältnis weiter zu führen, obwohl das für die Kommune um ein wesentliches preiswerter wäre – die Politik ist nicht in der Lage, das Naheliegende umzusetzen.

Auch hier haben sie Recht: es bedarf mehr Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Allerdings ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein denkbar falsches Instrument. Eine Wohnung wird also zweckentfremdet zur Ferienwohnung, damit dann Obdachlose für mehr Geld in ihr wohnen können? Nur ohne den üblichen Schutz, den Mieter haben. Und keine Garantie, dass die Tagessätze auch morgen noch bei 22 Euro liegen werden.

4. Dafür ermöglicht der Senat in Ermangelung eines eigenen Konzeptes den Bürger*innen ihren Nachbarn an zu scheißen und ihre Wut auf die Rollkoffer auszuleben – allein es hat keine Folgen, außer ein vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis. Die Politik hat ein Interesse daran, Menschen gegeneinander auszuspielen.

Ähm, bitte was?

(Im übrigen ist der Rollkoffer nicht nur typisch für Gäste, sondern auch für Nachbarn, die gerade verreisen)

5. Denn die großen Vermieter*innen der FEWOen haben längst Klage eingereicht und sich dafür den ehemaligen Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichtes Helge Sodan als Rechtsbeistand geholt – und die Bezirkspolitiker*innen haben schon angekündigt, solange die Klage nicht entschieden wird, gibt es keine Bußgelder – Gewinner sind immer die Reichen!

Das ist Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Weil einige Vermieter diese Einschränkung ihrer Rechte nicht hinnehmen möchten und folglich das vor Gericht klären möchten (was deren gutes Recht ist), sollen wir im Vorfeld auf dieses Gesetz verzichten und die Zweckentfremdung für Ferienwohnungen dulden?

6. Leerstand, der über 6 Monate geht und nicht zum Zwecke der Modernisierung genutzt wird, fällt übrigens auch unter die ZweckentfremdungsVerbotsVO – auf Leerstandsmelder zu finden.

Ja, bitte nicht nur den Leerstandsmelder befüllen, sondern auch die Behörden in Kenntnis setzen.

Mich wundert stark, dass dieses Statement von einer Initiative namens „Zwangsräumung verhindern” stammt.

(Fehl-)Besetzung einer Ferienwohnung

Manchmal wundere ich mich durchaus über Aktionen aus dem besonders antikapitalistischen Umfeld. So sind Aktivisten heute nachmittag in eine leere Ferienwohnung am Neuköllner Maybachufer eingebrochen und haben diese besetzt. Einen denkbar ungünstigeren Zeitpunkt hätte man nicht wählen können…

… zwei Tage nach dem Auslaufen der zweijährigen Duldungsphase für Ferienwohnungen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes schon bestanden haben.

Das Gesetz für den Radverkehr ist da

Am 11.04. wurde der finale Stand zum „Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in Berlin” (RadG) dem Senat zur Kostenschätzung übergeben, damit voraussichtlich ab Mai mit dem Sammeln der Unterstützerunterschriften begonnen werden kann. Ich habe mich dem Team zum Volksentscheid angeschlossen. Dort war ich im Team der Gesetzesschreiber – und meine Prämisse und Motivation war dabei, dass dabei möglichst gute Paragrafen herauskommen.

Ich möchte kein weiteres Gesetz im Stile des Tempelhofer-Feld-Gesetzes (Gutes Anliegen mit übervorsichtigem Ansatz führte zu grauenhaften Paragrafen. Nun soll Lollapalooza im Treptower Park stattfinden). Von daher dient dieser Beitrag dazu, dieses nun entstandene Gesetz mit meiner gesetzten Prämisse abzugleichen.

Um die Zusammenfassung vorwegzunehmen: Im großen und ganzen stehe ich hinter diesen nun entstandenen Paragrafen. Gerade die Paragrafen zu den Fahrradstraßen und Radschnellwegen sind stark geworden. Aber es gibt auch einzelne Abschnitte, mit denen ich noch Sorgen und teilweise auch Änderungsbedarf sehe.

Bis zur offiziellen Ankündigung im Amtsblatt für die zweite Phase sind Änderungen noch möglich. Im besten Falle kommt es aber gar nicht erst zur zweiten Etappe, weil der Gesetzgeber die überwiegenden Teile übernehmen möchte.

Ich liste nachfolgend die Punkte auf, bei denen ich noch Verbesserungspotential sehe. Die Titel der Abschnitte sind jeweils plakativ.

Greenpeace will TTIP-Dokumente veröffentlichen

Was bisher nur den Bundestagsabgeordneten im TTIP-Raum möglich war, soll heute ab 11:00 Uhr für jeden möglich sein: GreenPeace will die TTIP-Verhandlungsunterlagen publizieren.

Ich freue mich. Vor allem, weil ich damit endlich die Möglichkeit habe, mir eine eigene Meinung zu diesem Vertrag bilden zu können. Bisher musste ich allein deshalb schon dagegen sein, weil ich keinerlei Kenntnis über den Inhalt dieses sehr weittragenden Dokuments hatte.

Zitat von Jürgen Knirsch

Die TTIP-Dokumente sind kein Betriebsgeheimnis, sie würden das Leben von über einer halbe Milliarde Menschen alleine in Europa verändern. Sie gehören öffentlich gemacht.

Jürgen Knirsch, Experte für Handel bei Greenpeace zu den TTIP-Leaks (Quelle)

Die Aktbilder von Köpenick

Im Rathaus Köpenick tobten sich die Moralapostel (wieder) aus – und ließen zwei Bilder einer Foto-Ausstellung abhängen, weil diese Aktfotos waren. So ein Vorfall ereignete sich schon 2010 einmal.

Und so war es auch nicht verwunderlich, dass die Aktbilder ein zentraler Bestandteil der BVV-Sitzung am 28.04.2016 wurden.

Mein Bericht aus der Sitzung. Realsatire pur!