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Homepage von René Pönitz

Kein www mehr in Internetadressen

Zugegebenermaßen: das www am Anfang der Internetadressen ist mittlerweile aus der Mode. Auch um unnötig doppelten Inhalt zu vermeiden, sollten die Seiten mit www beginnend auf die jeweiligen Hauptadressen verweisen. Das habe ich nun auf dieser Seite umgesetzt.

Die Lösung ist recht einfach, wenn der Zugriff auf die .htaccess-Datei erlaubt ist und mod_rewrite als Modul zur Verfügung steht. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass eine Bedingung gesetzt wird, andernfalls besteht das Risiko vor Endlosschleifen.

RewriteEngine on
RewriteCond %{HTTP_HOST} ^www\.domain\.de$ [NC]
RewriteRule ^(.*) http://domain.de/$1 [L,R=301]

Anmerkung: Vielleicht kann man diese Weiterleitung bei anderen Providern konfigurieren. Bei Hosteurope sind zwingend beide Domains auf den selben Pfad eingestellt.

Der Auszug aus dem Amtsblatt zur internen Verwendung

Das Amtsblatt ist das Veröffentlichungsorgan des Landes Berlin zur Bekanntmachung von Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit (Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben, sonstige Bekanntmachungen).

So steht es auf den Seiten der Stadt Berlin geschrieben. Das sollte eigentlich jeder Bürger lesen, zumindest geht davon die Verwaltung aus. Denn danach richten sich bspw. auch Fristen, um beispielsweise Einwendungen, Widersprüche oder Klagen einzureichen. Nun sollte man meinen, so ein Amtsblatt steht auch für jede Person zu Verfügung!

Nein!

Denn das Amtsblatt selber wird nicht von der Berliner Verwaltung bereitgestellt, sondern über den „Kulturbuch-Verlag”. Und dieser stellt lediglich die drei letzten Ausgaben des Amtsblattes in sehr bescheidener Qualität auf seiner Homepage bereit. In den PDF-Dateien befinden sich nur grob gepixelte Bilder, die weder angenehm zu lesen, noch zu durchsuchen, noch in irgendeiner Form benutzbar sind. Der Kulturbuchverlag begründet diese schlechte Qualität mit „datenschutzrechtlichen Gründen”, stellt aber gleichzeitig für 28 Euro (inkl. MwSt) je Quartal das Amtsblatt auch in besserer Qualität zur Verfügung („verlinkt und textkodiert, mit Leserahmen, Bookmarks, druckbar etc.”).

Solche Bedingungen sind mit dem offiziellen Charakter eines Amtblattes nicht würdig! Wenn schon von Bürgern erwartet wird, den Inhalt des Amtsblattes zu kennen, dann müssen sie wenigstens ordentlich drauf zugreifen können! Besser wäre eine zielgruppenabhängige Information der Bürger, aber so weit will ich an der Stelle noch gar nicht denken!

Im Bezirk wurde vor einigen Monaten ein Beschluss gefällt, den Alkohol- und Tabakwarenkonsum auf Spielplätzen zu verbieten. Dieser wurde nun umgesetzt, es gibt eine amtliche Bekanntmachung, eben im Amtsblatt. Mit dem „Schlussbericht” (also wo das Bezirksamt uns mitteilt, dass sie den Antrag umgesetzt haben) wurde uns Bezirksverordneten eine „interne Anlage” beigefügt. Und diese interne Anlage ist nicht etwa die Liste der geplanten Kontrollen (wofür ich dann Verständnis hätte), sondern eine grottenschlechte Kopie aus dem Amtsblatt. In einer Qualität, wo ich selbst Telefonnummern zweimal lesen muss.