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Homepage von René Pönitz

Telefonterror gegen Erwerbslose

Das Arbeitsamt läßt ein CallCenter bei Arbeitslosen anrufen, um einen »Datenabgleich« durchzuführen. Dabei soll überprüft werden, ob die Person wirklich arbeitslos ist — bzw. relevant ist für die Arbeitslosenstatistik. Ahja, wir haben ja Wahlkampfzeit ...

Aus Sicht des Datenschutzes ist so eine Aktion sehr fragwürdig: es gehen sehr viele sensible Daten an Vivento Customer Service (Telekom-Tochter) über. Offiziell sei es nur eine Identifikationsnummer Kundennummer — aber damit ein Anruf zu Stande kommt, müßte mindestens die Telefonnummer ins Spiel kommen. Und anhand der Telefonnummer ist eine Inverssuche möglich. Aber es wird auch die gute Sitte beim Telefonieren außer Acht gelassen: ein »Ja« oder »Hallo« am Telefon gilt allgemein als unhöflich. Zu einer freundlichen Begrüßung gehört mindestens ein Namensbestandteil dazu. Damit weiß der Anrufende automatisch, daß er sich nicht verwählt hat (und ehe Handynutzer nun auf ihr Telefonbuch verweisen, aus dem sie direkt anrufen: die Besitzer hinter den Nummern können sich auch ändern). Wie soll aber hier diese Überprüfung stattfinden? »Guten Tag, sind sie der Arbeitslose, der bei der Bundesirgendwas für Arbeit die Kundennummer xyz hat?«

Aber solche Telefonanrufe lassen wieder jede Menge Spielraum für Betrüger. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelt in dem Zusammenhang, daß der Angerufene vorher schriftlich zu informieren ist (an der Stelle meine Anerkennung an Peter Schaar für seinen Einsatz für den Datenschutz) (vgl. Schockwellenreiter)