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Homepage von René Pönitz

Nur mit 80 gegen einen Baum fahren

Keine Satire! Aus einer Begründung, warum ein Autofahrer sein Bußgeld nicht bezahlen möchte:

Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass das Verkehrszeichen 80 km/h im Zusammenhang mit dem selbstgewählten Zusatzzeichen keine Wirkung entfalten konnte. Jeder verständige Verkehrsteilnehmer konnte das Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nur dahin deuten, dass es ihm untersagt ist, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h gegen einen Baum zu fahren.

Dabei ging es um ein Schild wie dieses hier:

Und ja, dieses Zeichen ist in der StVO nicht explizit aufgeführt. Das hatte ich vor sieben Jahren schon mal gebloggt, als ich erstmals gesehen habe. Mit dieser Begründung erklärt ein Fahrer, dass er zum Fahren eines Fahrzeuges ungeeignet ist. Wenn die 80 mit dem nachfolgenden Zeichen angeordnet wären, besteht akute Gefahr, dass dieser Fahrer dann auch nur mit 80 in andere Autos reinbrettert:

Bildtafel 1006-36 Unfallgefahr