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Homepage von René Pönitz

Zentrale Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer

In den letzten beiden Tagen überschlagen sich die Meldungen rund um das Thema Gesellschaft und Informatik.

Auf der einen Seite gibt es Sicherheitslöcher in einer Dimension, wie man sie sich bisher nicht vorstellen kann: die Daten der Meldebehörden liegen offen rum — und dagehören nicht nur Name und Anschrift, sondern brisantere Informationen wie Steuerklasse, Religionszugehörigkeit etc. dazu.

Und just in diesem Moment beschließt die Bundesregierung das Projekt ELENA, ehemals Jobcard. Eine elektronische Karte, die zur Beantragung bestimmter staatlicher Leistungen notwendig ist.

Aber der Höhepunkt dürfte die staatlich angeordnete Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sein.

Die Daten sollen dann an die Krankenversicherung, von dieser an die Renten- und sodann der Unfallversicherung gemeldet werden, damit diese die Beitragssätze zur Unfallversicherung bemessen und erheben kann.

Mal von der Datenkrake abgesehen, bedeutet es vor allen für die Arbeitgeber zusätzliche Kosten für Zeiterfassungsgeräte. Auch Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit sind damit ad acta!

Gefährliche Gegenstände

Realitätsferne Urteile, diesmal ausnahmsweise nicht aus Hamburg, sondern aus München:

Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem »gefährlichen Gegenstand« im Sinne der oben zitierten Rechtssprechung gleich.

Und weil die eben so gefährlich sind, sind Eltern sie für urheberrechtliche Delikte des Nachwuchses mit verantwortlich. Konrekt heißt es:

Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt.

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig, aber man möge hoffen, daß bei einer Revision auch die Frage gestellt wird, ob durch so eine Kontrolle — ohne konkreten Verdacht — nicht ggf. auch Artikel 1 GG der Kinder verletzt wird.