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Fahrradfreundliches Bad Harzburg

Sternstunden der Kommunalpolitik, heute die CDU-Fraktion in Bad Harzburg. Im Oktober 2018 reichten sie beim Rat der Stadt einen Antrag mit dem Titel Fahrradfreundliche Stadt Bad Harzburg – Regelungen in der Fußgängerzone ein:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bereich der Fußgängerzone eingeschränkt auch für Radfahrer freizugeben. In der Zeit von 18 Uhr bis zum Ende des Lieferverkehrs am nächsten Morgen soll die Nutzung auch für Fahrradfahrer mit Schritttempo möglich sein. Die Umsetzung soll bis zum 1.4.2019 abgeschlossen sein.

Das muss man sich auf der Zunge erst einmal zergehen lassen. Damit die Stadt fahrradfreundlich wird, soll die Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet werden. Aber nur nachts. Und auch nur für ein Tempo, dass gewöhnlicherweise Radfahrer nicht fahren. Begründet wird es damit, dass Gäste und Einheimische die gastronomischen Einrichtungen mit dem Fahrrad sicher und einfach erreichen würden. Alibi-Politik vom Feinsten.

Die Mitglieder der Nazi-Partei erklärten, dass „Fahren im Schritttempo nicht schneller als das Rad zu schieben” sei. Wo sie mit Tautologien einmal Recht haben.

Am Ende des Tages entschied der Rat der Stadt:

Die Entscheidung über ein mögliches Radfahren über Nacht in der Bummelallee wird im Zusammenhang mit einem Radwegekonzept und einem späteren Ausbau der Bummelallee zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Juhu. Wir entscheiden, dass wir später entscheiden. Zurückziehen war wohl keine Option, liebe CDU?

Ich habe mir diese Fußgängerzone nun einmal anschauen können – und stelle fest, dass das, was die CDU fordert, bereits heute schon möglich ist. Die Zone sieht nämlich zwei Ausnahmen vor:

  • Lieferverkehr bis tatsächlicher Achslast 8t werktags 18:30 – 10:30 Uhr frei.
  • Einfahrt in die Grundstücke frei.

Option A trifft also auf Lasterfahrräder genauso zu wie auf Kurierdienste. Wer liefert, darf abends rein. Viel spannender ist Option B, da unabhängig vom Gewicht und Uhrzeit immer die Grundstücke befahren werden dürfen. Um also eine Gaststätte zu erreichen (was ja das Ziel der CDU war), darf ich schon heute durch die Fußgängerzone radeln. Allerdings nur im Schritttempo ohne Gefährung und Behinderung von Fußgängern (vgl. StVO zu Zeichen 242.1 / 239). Als ich durch diese Zone lief, wurde das abschnittsweise ausschließlich von Kraftfahrzeugen genutzt.

(Wer das Schild auf die Goldwaage legt, wird zu der Erkenntnis kommen, dass die Ausfahrt aus den Grundstücken nicht gedeckt ist).

Spannend ist der Abschnitt kurz vor der Bergbahn. In Fahrtrichtung Süd können Radfahrende – mit dieser Ausnahme – also beispielsweise bis zum Grundstück der Bergbahn komplett durchfahren. In Fahrtrichtung Nord gibt es am Anfang dieses Weges eine Ausweisung als Fußweg ohne Freigabe. Der Übergang zwischen einem reinem Fußweg und einer offenen Fußgängerzone ist nicht durch Zeichen geregelt und baulich als solches auch nicht erkennbar (mit Ausnahme, dass der Weg immer schmaler wird).

Fazit: Die CDU Bad Harzburg stellt mit Alibi-Politik klar, dass sie keine Ahnung von der Situation vor Ort hat.

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