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Frauenquote und Piratenpartei

Zum kommenden Bundesparteitag stehen fünf Sätzungsänderungsanträge auf dem Programm, in irgendeiner Weise eine Frauenquote in die Satzung zu bekommen. Marina Weisband brachte das Thema sehr gut auf den Punkt:

Das Geschlecht gehört ins Bett, nicht in die Politik.

Inhaltlich ist dem nichts hinzuzufügen. Und der Berliner Landesverband hat zur Listenaufstellung der Bundestagswahl bewiesen, dass auch Frauen auf aufsichtsreiche Positionen gewählt werden. Ganz ohne Quote. Auch bei einer Kandidatenlage von ca. 75% Männern. Aber eben nicht alle.

(Randnotiz: Einige Mitglieder gaben eine Selbstverpflichtung ab, ausschließlich Frauen auf die ersten vier Plätze zu wählen. Georg Jähnig hat ausgerechnet, dass sich das Ergebnis sich nur marginal verändert hätte, wenn er alle Stimmen herausrechnet, die mind. 4 Frauen ohne Mann auf die Spitze gewählt haben)

SÄA016 und SÄA017

§ $: Alle gewählten Gremien der Partei werden geschlechterparitätisch besetzt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll aus Frauen oder Menschen, die sich selbst nicht als Mann identifizieren, bestehen.

§ 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei werden geschlechterparitätisch besetzt. Mindestens die Hälfte jeder Liste soll aus Frauen oder Menschen, die sich selbst nicht als Mann identifizieren, bestehen. Unter den ersten beiden Listenplätzen soll eine Frau oder eine nicht-männliche Person sein.

Das war SÄA017, der SÄA016 ist das Pendent mit einer Drittel-Regelung.

Zunächst enthält der Antrag einen inhaltlichen Widerspruch: Wenn ich ein Gremium geschlechterparitätisch besetzen möchte, dann darf es nicht zu mind. 50% aus Frauen (bzw. Nicht-Männern) bestehen, sondern zu exakt 50%. Je nach Auslegung auch zu 33%, wenn wir die Nicht-Männer-Nicht-Frauen als drittes Geschlecht ansehen.

Wenn wir geschlechterparitätisch unsere Parteigremien besetzen, müssen wir dies bei der Größe beachten. Wenn wir als Stadtbezirk bisher eine(n) Gebietsbeauftragte(n) haben, bräuchten wir dann – je nach Auslegung – 2 oder 3. Nehmen wir die Mindestens-Regelung, könnten auch eine Personen reichen, was dann aber zwingend eine Frau bzw. ein Nicht-Mann sein muss.

Einen weiteren Widerspruch gibt es bei den Wahllisten. Der erste Satz stellt eine klare Forderung auf, die von der SOLL-Regelung des zweiten Satzes wieder entschärft wird.

In wie weit mit dieser Satzungsregelung künftig noch das Schulze-Verfahren angewendet werden kann, weiß ich nicht. Wenn ich an meine Aufstellungsversammlung zurückdenke, hätten wir diese Liste aufgrund der Kandidatenlage bei 2 bzw. 0 Teilnehmern begrenzen müssen. 0 weil zur Versammlung sich kein Kandidat als Nicht-Mann-Nicht-Frau zu erkennen gab.

SÄA034

§ $: Alle gewählten Gremien der Partei werden geschlechterparitätisch besetzt. Ihre Zusammensetzung nach Geschlechter, also Mann, Frau und Intersexuelle, soll die Verhältnisse der Basis in der jeweiligen Gliederung repräsentieren. Für zwei Geschlechtsgruppen welche in der Basis ein Minderheit darstellen, kann nach oben abgewichen werden. Auch sind die für diese Gruppen zu vergebenen Plätze aufzurunden. Wird nach den zweiten Wahlgang kein Ergebnis erreicht, welches den Ansprüche diese Absatzes erfüllt, wird die Wahl geschlechtsneutral durchgeführt.

§ 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei werden geschlechterparitätisch besetzt. Ihre Zusammensetzung nach Geschlechter, also Mann, Frau und Intersexuelle, soll die Verhältnisse der Basis in der jeweiligen Gliederung repräsentieren. Für zwei Geschlechtsgruppen welche in der Basis ein Minderheit darstellen, kann nach oben abgewichen werden. Auch sind die für diese Gruppen zu vergebenen Plätze aufzurunden. Die ersten Liste sollte dabei von einen Mann einer Frau und einen Intersexuelle vergeben werden. Wird die Liste zum zweiten Male nicht bestätigt, so werden die Listenplätze geschlechtsneutral vergeben.

Auch im SÄA034 wird zuerst die Parität gefordert und im zweiten Satz ganz anders definiert: die Liste bzw. das Germium soll die Verhältnisse der Gliederung widerspiegeln. Allerdings wird das Geschlecht bei der Piratenpartei nicht erfasst.

Die Regelung, die zwei schwächsten Gruppen im Zweifel überrepräsentieren zu wollen, führt dazu, dass unter Umständen (bei ungünstiger Verteilung der Mitgliederstruktur) Vorstände bis zu 5 Personen umfassen müssen, wenn das Geschlecht in der Mehrheit auch vertreten sein soll.

Positiv ist anzumerken, dass ein Plan-B angedacht worden ist. Allerdings verstehe ich nicht, wie Listen „bestätigt” werden sollen.

SÄA035 und SÄA036

§ $: Alle gewählten Gremien der Piratenpartei auf Landes- und Bundesebene sind zu mindestens einem Drittel mit Frauen zu besetzen.

§ 10 Abs. 3: Alle Wahllisten der Piratenpartei auf Landes- und Bundesebene sind zu mindestens einem Drittel mit Frauen zu besetzen. Unter den ersten drei Listenplätzen muss mindestens eine Frau sein.

Der SÄA035 ist mit kursiver Schrift, der SÄA036 ohne.

Dieser Antrag fixt den Widerspruch der Parität im SÄA016. Mit dem Antrag SÄA möchte man der Sorge Rechnung tragen, dass Untergliederungen auf Kreis- oder Ortsebene schlicht aus Mangel von Frauen nicht handlungsunfähig werden, würde dann aber in dieser Formulierung nicht für EU-Ebene gelten.

Fazit

Ermutigen statt Regulieren!

Anekdote zu den Grünen

Ich habe letztens bei den Grünen gelernt, dass man die politische Quotenregelung noch extremer handhaben kann. Aus dem Frauen-Statut der Grünen (der Teil der Satzung ist):

Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.

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