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Schießbefehle an deutschen Außengrenzen - Geht's noch?

Interview mit Frauke Petry, AfD im Mannheimer Morgen. Das ist die Zeitung, die das Interview führte, aus dem heute viel zitiert wurde. Ich danke, den Journalisten, die bei der Frage zur Grenzsicherung einmal genau nachzufragen:

Mannheimer Morgen: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?

Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

Mannheimer Morgen: Und wenn er es trotzdem tut?

Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

Mannheimer Morgen: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?

Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Mannheimer Morgen: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. [..]

Einen Paragrafen für einen solch gearteten Schießbefehl, also gegenüber unbewaffneten Menschen ohne jegliche Gefahr im Verzug, kenne ich auch nicht. Also das Grenzpolizisten die Waffe einsetzen dürfen gegen unbewaffnete Personen, von denen keinerlei Gefährdung für Leib und Leben ausgeht. Wohl aber einen gegen Volksverhetzung, konkret mind. §130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b.

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