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Versteigerung von Mietverträgen

Es war zugegebenermaßen nur eine Frage der Zeit, daher überrascht mich diese Ankündigung nicht: Online-Auktionsplattform vor dem Start – Mietwohnung zu ersteigern

Laut den Ankündigungen soll allerdings der Vertrag nicht automatisch mit dem Meistbietenden geschlossen werden, sondern der Vermieter darf sich aus den Angeboten (zunächst die TOP5, auf Wunsch auch alle) aussuchen.

Der noch weitaus dramatischere Punkt ist die Bonität – und der Bonitätslevel. Wenn nur Registrierte Kenntnis von Wohnungen haben, ggf. auch noch kombiniert mit der Bonität, werden sich wohl die Immobilienmakler über die Vorselektion freuen.

Die Gerichte werden sich auf jeden Fall über viele spannende Fälle freuen. Wenn unterlegene Bieter klagen, weil die Wohnung überhalb der Mietpreisbremse vermietet wurde. Mieter, die mehr bieten und dann die Miete via Klage reduzieren wollen.

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