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Gedanken zu Altlasten am Spreeufer

Am vergangenen Donnerstag wurden im Umweltausschuss zwei meiner mündlichen Anfragen zum Bebauungsplan XV-64bb beantwortet. Der XV-64bb ist das Gebiet an der Spree neben der Bärenquell-Brauerei. Ähnlich wie andere Gebiete an der Spree gibt es vier viele Altlasten durch die einstige Metallfabrik. Zu dieser Sitzung war der zuständige Mitarbeiter anwesend gewesen, der sehr ausführlich die Lage geschildert hat (zum Maßnahmeplan)

Forschungen genau zu diesem Bebauungsplan gibt es seit ca. 15-20 Jahren. Die Untersuchungen füllen zur Zeit 1,7 Meter Aktenordner – für ein einzelnes Grundstück von pi mal daumen 300 * 400 Metern.

Auf jeden Fall setzen die Denkprozesse ein…

  • Wenn man sämtliche Altlasten beseitigen kann, ist das zwar toll und man kann in Ruhe schlafen, doch der Aufwand ist immens. Wir können im Grunde das ganze Spreeufer abreißen und neu verfüllen (insbesondere in Treptow, Lichtenberg und Spandau). Wir befördern unheimlich viel Erde. Wo schaffen wir sie hin – und wo bekommen wir so viel saubere Erde her?
  • In den 90ern hatte man noch die Vision der Totalsanierung. Davon ist man abgekommen: nun strebt man wenigstens eine Teilsanierung an.
  • Total sauberen Erdboden gibt es praktisch nie. Irgendwelche Partikelchen lassen sich überall wiederfinden. Es ist ähnlich wie mit Sicherheit: eine Abwägung zwischen Risiko und Aufwand.
  • Daher setzt eher die Frage ein, wann welche Schadstoffe beseitigt werden. Diese Überlegungen sind vor allem von zwei Faktoren geprägt:
    • wie beweglich ist der Schadstoff? (Öle wandern eher im Boden als bspw. Schwermetalle)
    • wie versiegelt ist/wird die Oberfläche?
  • Nehmen wir den konkreten Bebauungsplan: ein Großteil der Fläche wird mit einer großen Halle bebaut – dieser Bereich ist versiegelt. Hier ist das Risiko geringer als auf dem Grünstreifen am Spreeufer.
  • Bodensanierungen werden in der Regel erst dann durchgeführt, wenn eine Nutzung absehar ist (also in dem Falle eben: ein Bebauungsplan angeleitet ist). Vorher ist bspw. noch nicht klar, wo was versiegelt wird. Heißt im Umkehrschluß: Brachflächen, so wie diese, sind gefährlicher, als jede Form einer Bebauung.
  • Schadstoffe werden gegenwärtig auf zwei Ebenen unterschieden: das, was im Boden ist – dafür gilt das Bundes-Bodenschutzgesetz seit 1998 (einschl. diverser Verordnungen) – und Abfall. Bei beiden gibt es Klassifikationen, also ab wann bspw. gehandelt wird bzw. wie es entsorgt wird. Der Gesetzgeber regelt, dass Schadstoffe eben nicht immer beseitigt werden müssen, sondern auch wieder verbaut werden können. Daraus ergeben sich dann bspw. Fragen, ob ausgebuddelter Erdboden wieder verbuddelt werden darf. Im konkreten Plan soll ein teil des noch im Boden befindeden Betons vor Ort aufgefüllt werden.
  • Die Schadstoffe sind bereits seit gut einhundert Jahren im Erdboden. Das Grundwasser hatte also viel Zeit, sich zu „bedienen”. Soll heißen: Von Schadstoffen, die in dieser Zeit noch nicht ausgespült worden sind, gehen kaum Risiken aus, dass dies in absehbarer Zeit noch passiert.

(Das sind erste Gedanken nach dem Ausschuß. Anregungen sind willkommen!)

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