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Keine Zweitwohnsitzsteuer für Studentin

Markus wies in meinem Beitrag über die Zweitwohnsitzsteuer auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hin: Zweitwohnsitzsteuer war für Studentin unrechtens.

Einerseits sahen die Richter die Erstwohnung nicht als richtige Wohnung an (kein getrenntes Bad und Küche), andererseits sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen — und das sind BAföG-Empfänger nicht.

Wenn nun ein Richter noch sagt, daß Studiengebühren auch nur für »wirtschaftlich leistungsfähige Menschen« gedacht sind, ist die Welt wieder in Ordnung ;-)

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von Christin

Hallo Leidengenossen der Zweitwohnsitzsteuer. Letzte Woche wurde mir eine Formular für eine Steuererklärung zugesandt. Dazu habe ich eine Frage. Ich hoffe, jemand von euch kann Sie beantworten. Ich hatte seit 31.8.2001-02.03.2006 eine Nebenwohnung in Essen. Laut Amt wurde die Steuer rückwirkend zum 01.01.2003 beschlossen. 1 Frage. Kann die Stadt 3 Jahre nach der Bekanntgabe von mir Steuern fordern obwohl mir für die Jahre 2003/2004/2005/2006 nie ein Steuerbescheid zugeschickt worden ist? Ich mein verjährt so etwas nicht? Wie ist bzw. war das bei euch. Wann habt ihr eure Bescheide erhalten?

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