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Urheberrechtsabgaben auf Drucker

Das Urteil des Vortages: OLG Stuttgart bestätigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker — und wieder steht die Frage im Raum, ob ein Urteil wirklich auf dem Sachverstand des Richters zurückzuführen ist — oder vielleicht doch eher den Nebenzahlungen?

Die erste Sinnlosigkeit: woher wird die Gewißheit genommen, daß mit jedem Drucker auch Material gedruckt wird, was unter VG Wort fällt? Vielleicht klagt ja eines Tages ein Käufer wegen purer Unterstellung.

Die zweite Sinnlosigkeit: warum ist das druckerabhängig — und nicht Verbrauchsabhängig?

Die dritte Sinnlosigkeit: warum ist es geschwindigkeitsabhängig — und nicht eher qualitätsabhängig?

Auf der Seite der VG Wort gibt es bereits eine schöne optimistische Presseerklärung:

Den Importeuren und Herstellern von
urheberrechtspflichtigen Geräten geht es allerdings vorrangig darum, ihren Zahlungsverpflichtungen
möglichst lange nicht nachkommen zu müssen und eine endgültige Rechtsprechung zu verschleppen.

Mal jenseits dieser Unterstellung fallen zwei Wörter ins Auge: »urheberrechtspflichtige Geräte«.

Während Hersteller und Importeure von Kopiergeräten darauf drängen, zukünftig private und sonstige eigene Vervielfältigungen grundsätzlich zu verbieten, stellt die geltende Gesetzgebung einen gerechten Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen von Nutzern und Urhebern her.

Was, die wollen das verbieten? Ich dachte, die wollten vorrangig die Zwangsabgabe nicht zahlen. Ein paar Sätze vorher wurde das jedenfalls so unterstellt! (vgl. Themenmixer)

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