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Personenbezogene Fotos im Internet

Ich habe mir in letzter Zeit angewöhnt, vor der Veröffentlichung eines Fotos im Internet die (zumindest mündliche) Zustimmung der Abgebildeten einzuholen. Das fordert nicht nur das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) (siehe §22 und §23), sondern ist in gewisser Weise auch ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung): nicht jeder möchte, daß die eigene Person von jedem im Netz bewundert werden kann. Und selbst wenn: nicht jeder möchte, daß z.B. ein bestimmtes, peinliches Bild der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wird!

Trotzdem erlebe ich bei solchen Rückfragen öfters Verwunderung, insbesondere bei Freunden und Bekannten. Nun brauche ich natürlich bei diesen Personenkreisen keine Befürchtungen zu haben, daß diese mich vor Gericht ziehen und auf ihre Rechte bestehen — allerdings sollte das auch kein Freibrief sein, diese Personen so gesehen schlechter zu behandeln wie fremde.

In Diskussionen fallen dabei häufig zwei Argumente:

  • »Fotos kann man im Zweifelsfall auch wieder löschen« — also wenn diese Person, ggf. zufällig, von diesem Bild erfährt — und sich dann dagegen wehrt. Nur dabei wird vergessen, daß auch im Netz bestimmte Zwischenspeicher existieren (Cache), bzw. auch bestimmte Dienste auch Fotos zwischenspeichern (z.B. bieten viele Suchmaschinendienste auch Bildersuchen an).
  • »Wer sich fotografieren läßt, kann heutzutage ohnehin davon ausgehen, daß sein Bild irgendwo veröffentlicht wird« — Das Gesetz ist zugegebenermaßen über 100 Jahre alt, die Welt hat sich in der Zwischenzeit ebenso verändert. Aber soll der digitale Fortschritt bei Kameras genauso die Grundrechte aushebeln, wie der von Überwachungskameras und Biometrie? Nur weil nun fast jeder Depp eine Digitalkamera und eine Homepage besitzt, wirft es einen faden Beigeschmack, wenn jeder damit rechnen muß, daß jedes gemachte Foto irgendwo veröffentlicht wird. 1984 läßt grüßen!

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