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Ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Die [..] Formulierungen wie »Abzocke« oder »über den Tisch ziehen« sah [d]er [Richter] nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: »Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen.«

Dieses Urteil gegen Euroweb bringt endlich etwas Klarheit in die allmählich ausufernde Grauzone, wie weit Meinungsfreiheit geht, bzw. welche Äußerungen über ein Unternehmen legitim sind. Ob ich den alten Beitrag wieder online stelle? (vgl. heise und LawBlog)

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