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Wasserlose Urinale

Als Bezirksverordneter beschäftige ich mich manchmal mit Themen, von denen ich nie geglaubt hätte, mich damit beschäftigen zu müssen.

Unter dem Titel „Wassersparen im Bezirksamt” hat die SPD vor der Sommerpause einen Antrag in die BVV eingebracht:

Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen baulicher und organisatorischer Art zu prüfen und zu ergreifen, wie in den bezirklichen Liegenschaften die Wassernutzung reduziert werden kann.

Als eine erste Maßnahme sollte intensiv geprüft werden, ob bei neu zu errichtenden Gebäuden und Sanierungsmaßnahmen zukünftig noch verstärkter auf wasserlose Urinale zurückgegriffen werden kann.

Es geht um wasserlose Urinale, auch Trockenurinale genannt. Diese Teile sind auf Autobahnraststätten schon sehr häufig verbaut.

Einen sehr aufschlussreichen Artikel gibt es bei IKZ-Haustechnik von Prof. Dr.-Ing. Mete Demiriz (Fachhochschule Gelsenkirchen). Dort werden die gängigen Modelle mit Skizzen anschaulich dargestellt. Insbesondere skizziert der Artikel auch die Ablagerungen im Rohr, die bei Wasserurinalen sich nicht ablagern können. Zudem fallen Wartungskosten an insb. durch den Austausch des Geruchsverschlusses an.

Auch nach erfolgter Debatte bleibt für mich die Frage offen, ob aus monetärer Sicht ein Effekt erzielt werden kann. Dies ist wohl auch sehr stark davon abhängig, wieviel Liter bei einem Spülvorgang benötigt wird und wie aufwändig diese Wartungen sind. Im Rahmen einer kleinen Anfrage ging der Bezirksverordnete Rick Nagelschmidt (SPD) von 6 Liter je Spülvorgang aus, die Verwaltung geht bereits von „modernen Urinalen” mit lediglich 3 Litern aus. Der oben erwähnte Artikel geht bei automatischen Urinalspülungen von 1,5 bis 2 Litern aus.

Nehmen wir das Fallbeispiel aus der kleinen Anfrage (60 Spülungen im Tag, 24 Arbeitstage, 4,158 €/m³):

  SPD Bezirksamt Demiriz Wasserlos
Je Spülvorgang 6 Liter 3 Liter 1,5 Liter 0
Wasser je Monat 8640 Liter 4320 Liter 2160 Liter 0
Wasserkosten je Jahr 431,10 Euro 215,55 Euro 107,78 Euro 0
Zusätzliche Wartung mind. 100 Euro

Das Bezirksamt beziffert die Wartungskosten auf mind. 100 Euro. Hinzu kommen je nach Modellauswahl höhere Anschaffungskosten (100 bis 500 Euro), dafür entfällt der Wasseranschluss (100 Euro).

Im Ergebnis wird zwar Wasser gespart (wobei kaltes Wasser weniger das Problem ist), die Kosten fast gar nicht gesenkt. Am Ende regelt den Sachverhalt auch das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz:

Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Sinne von § 97 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind auch die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu berücksichtigen.

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