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Baustart für die Waldschlößchenbrücke

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute einen Beschluß (AZ: 5 BS 336/07) über den vorläufigen Baustop der Waldschlößchenbrücke veröffentlicht. Demnach soll die Brücke keine Gefahr für die Kleine Hufeisennase darstellen, lediglich ein paar Auflagen wurden für den Bau mit auf den Weg gegeben, so u.a. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer zwischen April und Oktober.

Einem Baustart steht damit erst einmal nichts im Wege, der Aberkennung des Welterbetitels auch nicht. Das Hauptsacheverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, d.h. endültig entschieden ist es noch nicht — bleibt nur zu hoffen, daß das Gericht dann darin doch noch zu anderen Erkenntnissen gelangt (vgl. SZ-Online,  Spiegel)

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