Mastodon

renephoenix.de

Schießbefehl, der 2.

Und nach Petry legt Stoch als Mitglied des Europäischen Parlaments nach:

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, „können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen.” (§ 11 UZwG).

Widerlich! Und sie redet schon nicht einmal nur von Flüchtlingen.

Update: Der Deutschlandfunk nimmt die Sachfrage sehr ausführlich auseinander, ebenso Halina Wawzyniak. Ich denke, dem ist kaum noch etwas anzufügen.

Bisherige Kommentare (0)

Es wurde noch kein Kommentar geschrieben!

Kommentar verfassen

Freiwillige Angabe
Freiwillige Angabe
Der Text kann mit Textile formatiert werden, z.B. *fett* _kursiv_ "link":url. Wie das geht?
Wieviel ist 40 plus 2?

Bisherige Trackbacks (0)

Es wurde noch kein Trackback empfangen!