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Kontonummer auf Kassenbon (eine Antwort)

Ich hatte schon vor einiger Zeit moniert, daß auf Kassenbons bei EC-Kartenzahlung die volle Kontoverbindung aufgedruckt ist. Hauptkritikpunkt ist hier vor allem der leichtfertige Umgang mit Kontodaten. Sicher ist der Käufer nicht ganz unbeteiligt, wenn er diesen achtlos wegwirft — nur solche Kontodaten müssen erst gar nicht auf dem Bon gedruckt werden.

Nun hatte ich das bei real einmal beanstandet (ja, die wollen ja immer wissen, wenn man unzufrieden ist) und bekam eine interessante Antwort zurück, die ich hier wiedergeben möchte:

Nach Rücksprache können wir Ihnen mitteilen, dass wir die letzten Ziffern der Kontodaten bislang nicht durch ein X ersetzen dürfen. real,- erfüllt auf diese Weise (Belegausgabe mit vollständiger Kontonummer) seine Verpflichtung gegenüber der deutschen Kreditwirtschaft. Der Zentrale Kreditausschuss der Banken gibt vor, dass beim Lastschriftverfahren die Kontodaten (Kontonummer und Bankleitzahl) auf dem Kassenbon angegeben sein müssen. Allerdings wird im Herbst dieses Jahres ein neuer EC-Kartenstandard eingeführt, sodass  ab diesem Zeitpunkt die letzten Ziffern der Kontonummer unkenntlich gemacht werden dürfen. Wir arbeiten daran und stellen unsere Systeme mit Einführung des neuen EC-Kartenstandards bis zum Frühjahr 2010 komplett um.

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