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Personalausweis unpfändbar!

Eher unbemerkt hat der Gesetzgeber zum 01.11.2011 auch das Personalausweisgesetz an einer anderen Stelle geändert. Und zwar geht die Hinterlegung des Personalausweises als Pfand. Das war bisher so eine graue Materie, doch im neuen §1 PAuswG ist diese Sache nun endlich klar geregelt:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Damit dürften solche Diskussionen hoffentlich der Vergangenheit angehören. Hoffentlicht!

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