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Inverssuche

Ich bekam eben einen Brief von den Telekomikern:

Mit dem neuem Telekommunikationsgesetz darf sie sogenannte Inverssuche in Deutschland als zusätzliche Dienstleistung angeboten werden. Das bedeudet für Sie, daß ihr Name und ihre Anschrift von Anbietern für Auskunftsdienste jedem Dritten mitgeteilt werden dürfen, der nur ihre Rufnummer kennt. Selbstverständlich wird die Auskunft nur über die von Ihnen in Telefonverzeichnissen veröffentlichten Daten erteilt.

Falls sie ihre Daten für die Inverssuche nicht freigeben möchte, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens widersprechen [..]

Anbei eine Rufnummer (12 ct / Verbindung) und die Alternative, dies auch per Brief oder Fax zu tun.

Die Inverssuche wäre nach §4 (2) BDSG eigentlich unzulässig, der Datenschutzbeauftragte Peter Scharr meint, es sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die mit diesem Schreiben gegeben wären, bei Enum-Center fand ich folgendes:

Hierzu sind bestimmte Voraussetzungen nötig, insbesondere muß der Kunde der Inverssuche ausdrücklich zustimmen und der Anbieter muß ausdrücklich z.B. aufs Wiederspruchsrecht usw. hinweisen.

Der §14 (4) TDSV sagte aus:

(4) Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig.

Eine Novellierung der BDSV konnte ich mir irgendwie nicht ergooglen, ich finde nur die 2000er Fassung. heise verweist auf eine scheinbar defekte Datei. Ich glaube, ich besuche mal die Telekomiker und lasse mir den geänderten Paragraphen zeigen!

Bisherige Kommentare (2)

Kommentar von ich

Angenommen ein Kerl belästigt ein Mädel und bekommt aus vielen kleinen dummen Zufällen die Telefonnummer heraus. Dann kann er anhand der Nummer alle Daten beziehen und sie einem täglichen Terror aussetzen?

Sorry für die Schwarzmalerei, aber da schießen die doch komplett am Ziel vorbei.
Wer eine Adresse bekommen möchte, soll sie vom Besitzer erfragen, immerhin hat er doch die Telefonnummer!!!
Und wenn dieser sie nicht herausgeben will, hat er sicher seine Gründe. Da können doch die Telekomiker nicht einfach alles über den Haufen werfen.

Wenn es um polizeiliche Ermittlungen geht, zählen sowieso keine Gesetze, von daher braucht man auch für solche Ausnahmesituationen keine neuen Gesetze entwerfen, die im Grunde eigentlich nur die Allgemeinheit betreffen.

So a Schmarn!!

Kommentar von René

»Einfachste Lösung: Ruf doch einfach mal bei der Nummer an und frag wer da dran ist. Aus Datenschutzgründen ist es zumindestens in Deutschland nicht erlaubt dass ne Auskunft die Adresse usw. einer Telefonnummer weitergibt«.

Quelle: Metaportal

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