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Die 86ct-Frage

Um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist eine politische Debatte entfacht, bei der es leider nicht mehr um die Sache geht. Es ist ein Lehrstück mit vielen Verlierern – und ich hätte nicht gedacht, dass ich sogar der CDU einmal Rückendeckung geben muss. Auch nach meiner persönlichen Abwägung möchte ich mich in den Kreis derer stellen, die im aktuellen Kontext gegen die Erhöhung sind. Zur sachlichen Auseinandersetzung möchte ich am Ende kommen, zunächst über das Theater in Magdeburg.

Die Krachebene…

Zunächst zitiere ich einen Beitrag der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, mit dem sie vor drei Monaten am 09.09. ihre Ablehnung begründen:

Bisher können wir nicht erkennen, dass die längst überfällige Debatte über Auftrag und Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutschlandweit kritisch geführt wird. Ebenso scheinen trotz aller Beteuerungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht alle Sparpotentiale ausgeschöpft worden zu sein.

Am 20.11. schrieb Lars Klingbeil

Hey CDU, mit der AfD paktieren? Bei Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Ausgerechnet in dieser Woche? Beendet das!

Und referenziert auf einen Artikel im Spiegel, in dem die CDU ähnlich begründet:

Wir haben heute fast 90 Fernseh- und Hörfunksender. Braucht man die für den Grundauftrag?

Ein weiteres Zitat ist von Konstantin v. Notz, Grüne vom 05.12.

Es kommt als Streit um 86 Cent daher #SachsenAnhalt – tatsächlich geht es um den Kern der Identität der #CDU und die Schärfe der Trennlinie zu Nationalisten, Rechtsextremen, Rassisten und Antisemiten. Ich hoffe inständig, die Guten gewinnen.

Und nachdem der Ministerpräsident die Beschlussvorlage am 08.12. zurückgezogen hat noch ein Statement von Michael Neuhaus, Linke:

Die CDU hält den Totengräbern der Demokratie die Schaufel. #Haseloff stoppt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages und begibt sich damit tief in rechte Fahrwasser. Den Rechtsruck wird man aber kaum aufhalten, indem man den Rechten ihre Argumente klaut.

Oder Jörg Schindler, ebenfalls Linke

Durch die Weigerung von #Haseloff, dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zuzustimmen, setzt die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt die Axt an die öffentlich-rechtlichen Medien. Ich frage mich, wann von “Lügenpresse” und “Systemmedien” geredet wird. Tragen die Koalitionäre das mit?

Was mich bei all diesen Beiträgen regelrecht anwidert: Sie machen Politik mit den Braunen, der letzte sogar mit den Begriffen der Braunen (wenn auch in Anführungszeichen). Sie fordern eine Partei auf, ihr Abstimmungsverhalten so anzupassen, dass es konträr zu den Braunen ist. Und viel schlimmer: die geben damit den Braunen ein Podium und verbreiten damit deren Position.

Ich möchte in diesem Beitrag ungern mehr Platz dieser unsittlichen Partei einräumen, aber in deren Programm ist von einer Abschaffung des Rundfunkbeitrag zu lesen – und einem Ersatz durch Bezahlfernsehen (Bewusst kein Link, weil ich auf Links verzichte, von denen ich mich distanzieren muss). Und genau darum geht es nicht.

Als ich damals in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick saß, hatte ich solche Probleme auch mit der SPD, die dann nach einer Haushaltsdebatte so einen Satz in ihre Mitgliederzeitung geschrieben hat:

Dass die Linken mit N*D und Piraten eine gemeinsame Ablehnungsfront bildeten, darüber mag sich jeder sein eigenes Urteil machen.

Es gab dort einen über die N*D gewählten Mandatsträger, der bei jedem Bauvorhaben (egal, ob es im Kontext passte oder nicht) sich nach Solaranlagen erkundigte und diese einforderte. Sind Solaranlagen deshalb abzulehnen?

Unter demokratisch agierenden Parteien sollte es Konsens sein, Parteien braunen Gedankengutes kein Podium zu geben. Weder in die eine noch in die andere Richtung.

Nun ist die CDU auch kein Engel, ganz besonders nicht in Sachsen-Anhalt, wo der Fraktionschef eine Zusammenarbeit mit Braunen nicht kategorisch ablehnt. Solche Aussagen muss man Ihnen vorhalten und um die Ohren werfen. Das sind auch Sätze, für die ich einen Koalitionsbruch verstehen kann. Oder wie dieser Tage in der Brandenburgischen Kommune Bestensee, wo bereits Anträge gemeinsam eingereicht wurden sind.

Nun hat die CDU hier aber die Sachdebatte eröffnet – und weder SPD noch Grüne noch Linke schaffen es, mit inhaltlicher Substanz Paroli zu bieten.

Lese ich die Pressemeldung der Linken, so finde ich keinerlei Auseinandersetzung zum Thema. Am 10.11. plädierten sie in einer weiteren Pressemeldung für die Erhöhung – aber auch hier setzen sie sich nicht mit dem Umfang auseinander. Sie referenzieren auf die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (siehe Bericht der KEF). Für diesen Bericht/Empfehlung melden die Rundfunkanstalten ihren Bedarf, dieser wird dann geprüft – aber die eigentliche Debatte über Umfang wird nicht da drin geklärt.

Aber immerhin werfen die Linken eine weitere, spannende Frage in den Raum, über die man durchaus debattieren kann und sollte:

Die Rundfunkbeiträge müssen in das Programm und nicht in exorbitante Gehälter der Intendanten gesteckt werden.

… und die langweilige Sachebene

Nun verlasse ich das mal Sachsen-Anhalt – und gehe zurück zur Sachfrage.

Es geht nur um 86ct pro Monat (oder 10,32 Euro pro Jahr), ja. Und man kann diese auch mit Inflation begründen. Und für Finanzschwache gibt es nach wie vor die Möglichkeiten der Befreiung. Doch bevor eine Debatte um eine Erhöhung begonnen werden sollte, möchte ich gerne den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klarer definiert sehen.

Das Bundesverfassungsgesetz prägte 1986 den Begriff der “Grundversorgung” (siehe BPB):

In der dualen Ordnung des Rundfunks, wie sie sich gegenwärtig in der Mehrzahl der deutschen Länder auf der Grundlage der neuen Mediengesetze herausbildet, ist die unerlässliche ‚Grundversorgung‘ Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und die zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind. Die damit gestellte Aufgabe umfasst die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung.

Doch was genau ist diese Grundversorgung? Der Rundfunkstaatsvertrag müsste dafür eine Antwort geben. Doch auch da ist es nur wage im Rahmen der Aufgaben in §11 definiert:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Doch was bedeutet es heruntergerechnet auf Sportevents, Musiksendungen oder Quizshows etc? Und hier gibt es sicherlich auch sehr private Sichtweisen – und das ist auch in Ordnung. Ich möchte gerne über die große Rolle der Unterhaltung diskutieren. Als die Rundfunkanstalten gegründet wurden, gab es den privaten Sektor nicht – und daher war es folgerichtig, diese mit einschließen. Inzwischen gibt es nicht nur private Rundfunksender, die ihren Schwerpunkt darauf ausrichten, es gibt viel mehr interaktive Formate für die Unterhaltung als ein lineares Programm im Stile von Wetten daß.

Und bezogen auf die Programmmenge: Wer kann aufzählen, wie viele Fernsehprogramme derzeit öffentlich-rechtlich betrieben werden? Würde man mich spontan in der Fußgängerzone befragen, würde ich vermutlich keine korrekte Antwort nennen. In §11b des Rundfunkvertrages sind sie alle benannt, in der Praxis sieht es so aus. Die (terrestrisch verbreiteten) Radiostationen werden dagegen nicht beziffert, jedoch gibt es eine Obergrenze – die Anzahl der Sender zum 01.04.2004 (laut §11c). Brauchen wir diese Parallelität wirklich noch? Brauchen wir alleine für das Bundesland Bremen fünf Radiostationen, während die vier Bundesländer im NDR-Raum zusammen mit 11 bereits auskommen. Ähnliches beim Saarland. Diese Fragen würde ich gerne debattieren, ehe wir über Erhöhungen reden.

Oder wie gehen wir mit digitalen Formaten um? Wie könnte Fernsehen interaktiver werden? Oder um eine alte Piratenforderung mal wieder zu platzieren: Gemeinfreiheit von mit öffentlichen Geldern finanzierten Werken. Und dann wäre auch eine Erhöhung kein Thema mehr, weil bspw. neue Technik benötigt wird. Aber genau diesen Impuls und diesen Spirit würde ich gerne vermittelt sehen – dann wäre auch der öffentlich spürbare Rückhalt wesentlich größer.

Und damit möchte ich mich auch abgrenzen zu all den Leuten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk am liebsten abschaffen möchten: ich stehe voll und ganz hinter dem Konzept als solches. Und schaut man sich die Programmvielfalt der Privaten an, so möchte ich mich nicht auf diese verlassen.

In solchen Debatten wird häufig auch der Blick auf andere Länder gerichtet. Auch das finde ich gut. Aber nicht alles ist vergleichbar. Bei Meedia gibt es sehr spannende Zahlen im internationalen Vergleich (auch wenn die Daten von 2011/2012 sind). Da fällt auf, dass z.B.

  • der Beitrag in Polen nur 5 Euro pro Monat beträgt – die Hauptfinanzierung läuft da über Werbung
  • der Beitrag in Portugal nur 2,25 Euro pro Monat beträgt – die Hauptfinanzierung läuft da über Steuern.
  • in den USA kein Beitrag besteht – die Hauptfinanzierung läuft da über Spenden

Trump ist sicherlich das beste Beispiel, dass Spenden eine vollkommen dumme Idee sind. Werbung hat immer die Eigenschaft, dass die Einnahmen an Zuschauerzahlen gekoppelt sind – und dann dominiert der Unterhaltungsteil. Und gerade vom Staatshaushalt sollten die Sender ebenso unabhängig sein – damit sie eben keine Sprachrohre der Regierung werden. Schließt man diese alternativen Finanzierungen aus, so liegen wir in Deutschland im Mittelfeld. Also ein Argument, dass in beide Richtungen gezogen werden kann.

Reichlich blöd finde ich Konstrukte, wo ein einzelner Beteiligter quer schießen kann – und jegliche Weiterentwicklung lähmen kann. Das sehen wir bei manchen Reformen auf EU-Ebene, aber auch hier. Ich verstehe, dass mehr als eine einfache Mehrheit nötig ist. Aber es gibt auch 2/3, 3/4 und 4/5-Regelungen. Viel mehr hätten solche Debatten auch in den anderen 15 Bundesländern geführt werden sollen.

und ein kleines Fazit

Alle Parteien im Landtag Sachsen-Anhalt täten gut dran, klare Kante im politischen Umgang zu den Braunen zu zeigen. Und die Situation ist nun nicht mehr zu ändern, aber wir sollten die Chance nutzen, genau diese Fragen zum Auftrag und Umfang erörtern. Ich habe einen Aufschlag gemacht! Und ja, ich lasse mich auch gerne überzeugen. Mit Argumenten.

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