Liebe Nationalbibliothek,
wie hätten sie denn meine Seiten zukünftig nach dem neuen Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek künftig archiviert?
Muß ich jetzt für jeden Teil eine History anlegen, damit tagesgenau archiviert werden kann? Wollt ihr vielleicht noch ein Stichwortverzeichnis? Könnt ihr eigentlich auch mit RSS-Feeds etwas anfangen? Oder ist es besser, euch regelmäßig Datenbankbackups per E-Mail zu senden? Kann ich auch einen Sperrvermerk für bestimmte Einträge machen, insbesondere für die paßwortgeschützten Bereiche? Wo speichern sie die Massendaten eigentlich hin? Und wozu brauchen sie das Ganze eigentlich?
Tja, Fragen über Fragen über eine mysteriöse Gesetzesnovellierung, die ich nicht verstehe — Aber sie ist schon in Kraft getreten. Weihnachten 2005 wurden sie vorgestellt und im Fußball-Trara beschlossen. Die Hannoversche Zeitung bemerkt dazu selbstkritisch, daß selbst ihr das Thema untergegangen ist. Passend ist in dem Artikel auch der Vergleich mit google:
Dort arbeiteten im Jahr 2005 rund 6580 Mitarbeiter mit mehr als 10.000 Servern daran, das weltweite Internet in seinem aktuellen Zustand durchsuchbar zu machen. Laut Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sollen jedoch die vergleichbare Aufgabe für den deutschen Teil des Internet 21 bis 28 Mitarbeiter bewerkstelligen, mit einem Budget von zunächst 1,9 Millionen Euro jährlich, später 2,9 Millionen Euro. Nicht zu vergleichen mit den Hunderten von Millionen von US-Dollar, die Google zur Verfügung stehen.
(siehe auch Labuschin, Danke an den anonymen Hinweis)
Update: ich habe eine Antwort von der Nationalbibliothek bekommen. Insbesondere die Aussage des Pressesprechers gegenüber der Presse über private Seiten (»Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nich«) war verwirrend. Hier ein Auszug aus der Antwort:
Sicherlich wird nicht jede private Homepage in das Sammelspektrum gehoeren, das ueber das Gesetz abgedeckt werden muss. Zudem muss im Bereich der »webspezifischen
Netzpublikationen«, also dynamischen Websites, zu denen auch Ihre Site gehoert, noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet.
Im Gesetz ist an einigen Stellen angegeben, dass die Bibliothek Vorgaben, naehere Erlaeuterungen usw. zu Sammlung und Ablieferung machen soll. Dies haben wir bisher nicht getan. Und solange wir nicht konkret erlaeutern, was wir haben moechten und auf welchem Weg wir es bekommen moechten, werden wir auch keine Mahn- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Für Betreiber privater Homepages, Blogs und Foren etc. heisst das ganz konkret, dass Sie uns ohne direkte Aufforderung keine Daten uebermitteln muessen.
Das ist wenigstens eine klare Aussage!