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Homepage von René Pönitz

Die 86ct-Frage

Um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist eine politische Debatte entfacht, bei der es leider nicht mehr um die Sache geht. Es ist ein Lehrstück mit vielen Verlierern – und ich hätte nicht gedacht, dass ich sogar der CDU einmal Rückendeckung geben muss. Auch nach meiner persönlichen Abwägung möchte ich mich in den Kreis derer stellen, die im aktuellen Kontext gegen die Erhöhung sind. Zur sachlichen Auseinandersetzung möchte ich am Ende kommen, zunächst über das Theater in Magdeburg.

Cookie-Einwilligung deluxe

Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass für viele Probleme, Sorgen und Ängste rund um den Datenschutz nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursächlich verantwortlich ist. Ebenso kann die DSGVO wenig dafür, wenn die Dokumentation der Datenverarbeitung ausufernd wird. Aktuelles Beispiel: der Webauftritt der Zeitung Neues Deutschland.

Wie üblich kommt die Einblendung eines Datenschutzhinweises. Und wenn ich nicht blind alles akzeptiere, kann ich nun für jeden einzelnen Anbieter meine Zustimmung erteilen – oder eben nicht. Und wenn diese Liste sage und schreibe 439 Einträge (!) enthält, so mag es ermüdend sein, sich durch diese Liste zu kämpfen. Aber unsere Winkel-Advokaken aus Brüssel zwingen keine Zeitung zu so einem Handeln:

(Siehe auch mein Rückblick 2 Jahre DSGVO)

PampaApp - Digitalisierung im ländlichen Raum

In meinem Radar tauchte die Pampa-App auf, also eine neue Börse für Mitfahrgelegenheiten. Sicher, der Name ist putzig. Und der Fokus der Plattform ebenso. Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt diese App wie folgt vor:

Wie kann Mobilität auf dem Land nachhaltig und digital ermöglicht werden? Die Pampa-App zeigt, wie partizipative Ansätze gelingen können.

Spoiler: So leider nicht!

Opferbeschuldigung bei Verkehrsunfällen (Ritterstraße)

Was stimmt mit manchen Menschen in diesem Viertel nicht, die so einen Quatsch hier an die Laternen kleben?

Da wurde vor vier Jahren eine Neunzehnjähige von einem rechtsabbiegenden LKW tödlich überrollt, weil ein LKW-Fahrer nicht aufpasste und die Vorfahrt nahm. Unsere Politik bekommt es immer noch nicht auf die Kette, Abbiege-Assistenten verbindlich vorzuschreiben. Die Stadt bekommt es ebenso nicht auf die Kette, die Radwege besser an Kreuzungen zu führen. Und nun schiebt hier jemand die Verantwortung den schwächeren Verkehrsteilnehmern zu – inklusive der Andichtung von Musik beim Fahren hören.

Sorry, wer am Steuer eines LKWs sitzt, muss sich den von ihm ausgehenden Gefahren bewusst sein. Und wer dazu nicht in der Lage ist, muss sich halt einen anderen Job suchen.

Corona, die 3.

Just another Corona-Beitrag – mitten in der zweiten Welle.

Dieses Mal über Leugnung, Anne-Frank-Vergleiche, Maßnahmen und LockDown, Schulen, ÖPNV, die App und der Datenschutz und das Eilverfahren.

Und, weil es echt zu kurz kommt, auch mal ein Blick auch auf das, was uns Corona hoffentlich auch hinterlassen kann.

Syncronisation von Termin, Aufgaben und Kontakten - ohne Google

Erinnert ihr auch noch an die ersten Generationen der Mobiltelefone? Damals, als das Telefonbuch wahlweise auf der SIM oder auf dem Telefon gespeichert werden konnte. Und egal, welcher Ansatz gewählt wurde: wenn die Kontakte überführt werden sollten, ging es selten verlustfrei über die Bühne.

Und dann kam Google mit den Android-Systemen (ja, und auch Apple – die spielen hier keine Rolle) und bieten dir die Synchronisation an. Der Deal ist einfach: du bezahlst einfach mit den Daten, die du eben darüber zur Verfügung stellst (und neben Kontakten auch Termine, Aufgabe und Dateien). Ich wollte nie diesen Preis wirklich zahlen – doch dann ist man wieder bei Schmerz. Und genau dem wollte ich mich entziehen. Daher dieser Eintrag.

Ziel war also die Synchronisation zu einem Ort, den ich selbst steuern kann. In dem Fall konkret meine eigene NextCloud-Instanz. Und dann nicht nur mit dem Telefon, sondern auch gleich mit dem Laptop (und auch der Option weiterer Geräte).

Im Beitrag erkläre ich die Syncronisationsschritte.

Zustellversuche, die keine sind

Und wieder klebte an der Haustür eine Abholbescheinigung. Dieses mal von Ups. Es soll gegen 11:28 ein Zustellversuch vorgenommen worden sein. Dummerweise war ich zu diesem Zeitpunkt zu Hause. Und ich höre auch die Klingel. Sonst hätte ich 2 Stunden später bei einem anderen Zustellversuch nicht öffnen können. Achtung Wortwitz: Ups.

In dem Beitrag stelle ich die Frage, ob es diese Form der Zustellung eigentlich noch braucht.

Mandatsträgerabgaben / Fraktionsabtretung

Ich habe ja nun beruflich mit verschiedenen Kommunen und den dortigen politischen Gremien zu tun. Je kleiner die Ortschaften, je ländlicher das Gebiet, um so mehr Sorgen gibt es, dass bei der nächsten Kommunalwahl alle Plätze besetzt werden können. Wir reden noch nicht über Parteien und deren Farben oder auch das Risiko von Rechtsaußen, sondern dass sich überhaupt Leute für diese Posten zur Verfügung stellen. Und wer in diesen Zeiten über Geschlechterquoten von Gemeindevertretungen redet, sollte sich erst mal mit diesen beschäftigen. Und ja, oftmals dominieren Männer. Und oftmals dominieren Menschen im Rentenalter.

Wer also möchte, dass die kommunalen Parlamente vielseitiger werden, wird nicht darum kommen, sich Gedanken um die Betreuung von Kindern während der Sitzungszeit zu machen. Oder auch allgemein den Gestaltungsspielraum zu erhöhen.

Ich gehöre nun zu den Menschen, die in ihrer ersten Lebenshälfte bereits ein kommunalpolitisches Mandat fünf Jahre lang ausgeübt haben – und gehöre damit einer verschwindend kleinen Minderheit an. Nicht, dass es gewissermaßen auch Spaß gemacht hat, vor allem hat es Zeit gekostet. Fragten mich Leute nach dem zeitlichen Umfang, so musste ich passen, ich sprach lieber in Abende mit Terminen: Zwei bis drei Abende pro Woche gingen gut für das Mandat drauf. Das ist in kleinen Ortschaften bei Weitem nicht so extrem. Und neben der Präsenzzeit in den Sitzungsräumen kommt dann noch Zeit zum Lesen und Schreiben von Anträgen, Beschlussvorlagen und Anfragen, Anfragen von Bürgern, Abstimmung mit anderen Fraktionen, Abstimmung mit Partei, Wege-Zeiten etc.

Daher ist es nur folgerichtig, dass Mandatsträger auch eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld erhalten. In Berlin waren das damals an die 700 Euro pro Monat, steuerfrei. Das mag zunächst viel Geld für ein Ehrenamt zu sein. Wer das Mandat ernst nimmt und die eben dann benötigte Zeit in Relation setzt, für den wäre vermutlich Mindestlohn trotzdem lukrativer. In jedem Falle hat es mir ermöglicht, meine Arbeitszeit etwas zu reduzieren, um mir auch zeitliche Spielräume zu verschaffen.

Die Schattenseite des Ganzen: Sobald es Geld gibt, gibt es auch Begehrlichkeiten. Hier vor allem von den Parteien. Und die wohl schlimmsten sind hierbei die Grünen. Ich zitiere aus der persönlichen Erklärung Reingard Jäkls vor der BVV Tempelhof-Schöneberg am 18.01.2007 (Quelle) :

Ich konnte die von der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verlangten 80 Prozent meiner Aufwandsentschädigung als Bezirksverordnete, bzw. Fraktionsvorsitzende nicht an die Partei abtreten. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu erbitten. Mein Vorschlag, den ich am 21. März 2006 dem Kreisvorstand gemacht habe, wurde von diesem als zu niedrig abgelehnt. Da ich aber nur eine Rente von 500,— Euro beziehe konnte ich die geforderte Summe nicht abführen. Seitdem bin ich vielfältigen Repressalien ausgesetzt. [..] Deshalb sollen es sich alle AZUBIS, Schüler, Hartz IV Empfänger und Kleinrentner gut überlegen, ob sie zu den Grünen gehen. Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen ist keine Partei für Menschen, die sich in prekären Lebenslagen befinden.

Gerade Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, wird diese Entschädigung mitunter angerechnet – bekommen also mitunter unterm Strich nichts heraus. Zudem kann ein Mandat auch erschwerend für Bewerbungen sein.

Solche Praktiken der Mandatsträgerabgaben gibt es nicht nur bei den Grünen, sie finden sich auch bei FDP, SPD und CDU, wenn auch nicht ganz so extrem:

Ich zitiere aus dem Handbuch Finanzen der SPD. Die erklären da nämlich, dass die Beiträge sogar unabhängig von eventuellen Entschädigungen zu entrichten sind:

Dieser „besondere“ Beitrag ist deshalb zu zahlen, weil die Amts- und Mandatsträger eine besondere, über die normale Mitgliedschaft herausgehobene Stellung einnehmen und daher eine besondere Reputation genießen, vor allem aber weil für den Wahlkampf, der ihre Mandate oder Ämter betrifft, die nötigen Geldmittel vorhanden sein müssen.

Ich frage mich zunächst, warum es eine Wahlkampfkostenerstattung (neudeutsch: Parteienfinanzierung) gibt. Im Jahr 2016 lag diese bei über 160 Mio Euro. Was macht die SPD dann, wenn dieses Geld nicht für das Erringen von Mandaten verwendet wird?

Ferner frage ich mich, was man sich von dieser Reputation kaufen kann. Die Hoffnung, für stets linientreues Abstimmen auf eine Liste einer Landtags- bzw. Bundestagswahl vorgesehen zu werden, für die man dann auch wieder gewisse Geldmittel aufbringen darf. Oder Versorgungspöstchen.

Auslöser dieses Artikels ist eine Kommune in Rheinland-Pfalz. Hier war es bisher gelebte Praxis, dass ein Teil der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträger von der Verwaltung zurückbehalten wurde – und an den Ortsverband der CDU überwiesen wurde. Es mag ein Ungleichbehandlung der Verwaltung sein, wenn dieser Inkasso-Service nur für eine Partei betrieben wird, aber ich unterstelle mal wohlwollend, dass es den anderen auf Nachfrage nicht vorenthalten wird. In jedem Fall gehört das nicht zu den Aufgaben einer Verwaltung.

Rechtlich ist diese Materie durchaus umstritten. Im Landtag Rheinland-Pfalz gab es dazu im Jahr 2006 eine Kleine Anfrage:

Vielmehr sind die Kommunalverwaltungen darauf beschränkt, auf der Grundlage einer zwischen dem Mitglied des kommunalen Vertretungsorgans und der betreffenden Partei oder Wählergruppe bzw. deren Fraktion vereinbarten Abtretung die entsprechenden Auszahlungen der Aufwandsentschädigung zu bewirken.

Hier sah die Landesregierung es durchaus als legitim an, wenn der Anstoß für diesen Einbehalt von den Mandatsträgern selbst bzw. den Parteien ausgeht. Und diese Auffassung sehe ich als bedenklich, zumal die selbe Landesregierung einräumt, dass durch diese Abgaben eine Drucksituation entstehen kann:

Die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass durch das geschilderte Verfahren bei Ratsmitgliedern eine Drucksituation entstehen kann.

Wesentlich klarere Worte gibt es vom Städte- und Gemeindebund NRW im Jahre 2010

Vielfach wird die Praxis geübt, daß Rats- und Ausschußmitglieder einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung nach § 45 GO an ihre Fraktion bzw. den Ortsvereinen ihrer Partei abtreten und die Stadtverwaltung diesen Teil unmittelbar an die Fraktion/den Ortsverein überweist.

Diese Praxis ist rechtlich nicht haltbar. Die den Rats- und Ausschussmitgliedern zustehende Aufwandsentschädigung nach § 45 Abs. 4 GO ist grundsätzlich unpfändbar, vgl. § 850a Ziffer 3 ZPO. Gleiches gilt für das an sachkundige Bürger zu zahlende Sitzungsgeld, da auch dieses den Charakter einer Aufwandsentschädigung hat. Die gesetzliche Voraussetzung für die Unpfändbarkeit (“…soweit diese Bezüge den Rahmen des üblichen nicht übersteigen”) ist im Hinblick auf die in der Entschädigungsverordnung festgelegten Höchstsätze in jedem Falle erfüllt.

Wohlwissend dass die Parteiabtretung noch eine Stufe heikler ist, heißt diese Funktion in den Ratsinformationssystemen häufig “Fraktionsabtretung”. Die Fraktion kann, anders als die Partei, noch als Teil der jeweiligen Verwaltung angesehen werden. Ich habe in den letzten dreieinhalb Jahren höchstens fünf Kommunen kennengelernt, bei der diese Funktion im Einsatz ist bzw. war. Und die meisten erklärten damals schon, dass sie diese Praxis zur Kommunalwahl einstampfen werden.

Für diese Kommune in Rheinland-Pfalz befasste ich mich nun extra mit der Materie. Sozusagen Neuland, ich werde es kein zweites Mal benötigen. Für etwas, was ich für falsch halte. Für etwas, für das mich die Kommune trotzdem bezahlte. Also öffentliche Gelder damit verwendet, dass diese Praxis weiterhin so gelebt wird.

Fazit: Unbenommen der Frage, ob die Mandatsträger von ihren Parteien zu dieser Zahlung verdonnert werden oder die Verwaltung Inkasso spielt: Solche Zwangsabgaben haben in demokratischen Parteien nichts verloren.