Kommentar von Niniv2
Warum soll der Empfänger bei einer Packstation von DHL nicht abholen können? “Voll” wäre der einzige Grund, der mir einfiele… (Ob die Ware überhaupt an eine Packstation gesendet werden darf, wird meines Erachtens vorab geprüft.)
Zur Skandinavien-Reise 2019, zur Weltweise 2018 und zur Nordsee-Radtour 2015
Warum soll der Empfänger bei einer Packstation von DHL nicht abholen können? “Voll” wäre der einzige Grund, der mir einfiele… (Ob die Ware überhaupt an eine Packstation gesendet werden darf, wird meines Erachtens vorab geprüft.)
Zwischenstand 2020:
Erstaunlich, dass die Wahrheit praktisch nicht kommentiert wird. Aber vielleicht liegt es daran, dass der User nicht nach der Wahrheit sucht. Ich habe sie auch nur durch Zufall entdeckt, wobei ich nicht weiss, ob diese Entdeckung als Patent angemeldet werden kann. Ich bin mir jedoch ganz sicher, dass es in unserem Land zuviele Idioten,
Verschwörungstheoretiker und sonstige Vollpfosten gibt, die mangels Hirnmasse nicht begreifen können, dass sie mit ihrem Verhalten
letztlich auch die eigenen Lebensgrundlagen zerstören werden.
Schön geschriebener Artikel. Vielen Dank! Tatsächlich ist die Mehrwertsteuerbestimmung für Schokoladenhändler wie mich, die selbst keinen Zucker konsumieren & sowohl zucker- als auch chemiefreie Produkte anbieten wollen, sehr schade.
Ich mache es trotzdem, allerdings recht teuer. Die 12 % Unterschied merkt dann der Endkunde.
Zeit zu demonstrieren
Fahrtfinder funktioniert nach wie vor.
Die Seite funktioniert nicht mehr, aber auf https://www.hitchhikers.de kann man weiterhin suchen
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Vlll/1177 vom 26.05.2020 des Bezirksverordneten Jacob Zellmer
Betr.: Mögliche Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 “Neu-Venedig”
Im Bericht des Bezirksamtes zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 29. 04.2020 stand:
Einige Grundstückseigentümer setzen sich gegenwärtig für eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans XVI-21 (GVBI. vom 14. Juli 2004) zur planungsrechtlichen Sicherung des Wochenendhausgebietes “Neu-Venedig” zugunsten von Wohnen ein.
Ich denke es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Oberfeuerwehrmann von Trebbin an dem Überfall beteiligt und, leider sehr viel später, zu einer sehr milden Strafe verurteilt wurde. Dieser Mann müsste also jeden Tag unter dem Namen des Opfers seinen Dienst verrichten. Als Geläuteter sollte das ja kein Problem darstellen.
Dieser Mensch ist heute allerdings selbst Stadtverordneter in Trebbin. Für die Wählergruppe „Frischer Wind“. Genauso wie der Herr Bartl, o. g. Vorsitzender der Stadtverordnung. Na, wenn das mal alles kein Zufall ist.
Es ist ein erbärmliches Schauspiel, was sich hier in unserer Stadt abspielt.
Ich denke es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Oberfeuerwehrmann von Trebbin an dem Überfall beteiligt und, leider sehr viel später, zu einer sehr milden Strafe verurteilt wurde. Dieser Mann müsste also jeden Tag unter dem Namen des Opfers seinen Dienst verrichten. Als Geläuteter sollte das ja kein Problem darstellen.
Dieser Mensch ist heute allerdings selbst Stadtverordneter in Trebbin. Für die Wählergruppe „Frischer Wind“. Genauso wie der Herr Bartl, o. g. Vorsitzender der Stadtverordnung. Na, wenn das mal alles kein Zufall ist.
Es ist ein erbärmliches Schauspiel, was sich hier in unserer Stadt abspielt.
Im Tagesspiegel-Artikel ist zu lesen, dass der eigentliche Antrag nicht zur Abstimmung gestellt wurde, sondern der “Ergänzungsantrag”.
Ohne mich jetzt mit der Geschäftsordnung der Gemeinde und der Gemeindeordnung von Brandenburg auseinander zu setzen: In der Regel wird bei Ergänzungs- bzw. Änderungsanträgen zunächst über die Änderung abgestimmt. Findet diese bereits eine Mehrheit wird dann über den geänderten Antrag befunden, so dass der eigentliche Antrag damit implizit abgelehnt wurde. So ein Vorgehen ist nicht unüblich oder undemokratisch. Die Annahme beider Anträge würde ja hier auch keinen Sinn ergeben.