Wenn man auf easyJet verweisen sollte ...
Der Lacher des Tages stammt von der britischen Fluggesellschaft easyJet — und zwar mit ihren Bestimmungen für das Verweisen zu easyjet.com (ich verlinke trotzdem), also ein Regelkatalog, wenn man das Bedürfnis hat, einen Verweis von der eigenen Seite zu easyJet setzen zu wollen.
Meine Highlights:
Sie verpflichten sich, auf Ihrer Website nicht die Farbe Orange zu verwenden (Pantone-Farbcode 021C, HTML-Farbcode #FF6600) [..]
Die verlinkende Seite sollte den Farbton orange nicht enthalten.
Sie dürfen Ihre Nutzung des Links nicht übertragen, abtreten, verkaufen, reproduzieren, vertreiben oder auf sonstige Weise verwerten.
Was ist die Nutzung einen Links? Und gerade durch den Einsatz übertragt und vor allen reproduziert man diesen.
Sie haben sämtliche angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um das unautorisierte Einschleusen eines Virus, eines Deaktivierungsmechanismus, pornografischen Materials oder sonstiger Dinge auf die easyJet Website zu verhindern, die zu einer Verschlechterung der Leistung oder Benutzererfahrung der easyJet Website führen könnten
Anders ausgedrückt: Der Verlinkende soll für die sicherheitskritischen Lücken der Fluggesellschaftsseite verantwortlich sein. Und wenn nicht, dann ist er an der Verschlechterung der Leistung schuld — denn jeder Besucher beansprucht letztendlich Performance.
Ich habe mir mal eine Hand voll anderer Fluggesellschaften angeschaut — und konnte so einen Quark bei keiner anderen finden (vgl. Blogging Tom)