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Homepage von René Pönitz

Fußballfans sind (keine) Verbrecher!

Der Spiegel hat eine dreiteilige Seite zu den Schattenseiten polizeilicher Maßnahmen bei Fußballspielen veröffentlicht. Mit dabei auch der Skandal des Verwaltungsgerichts Saarbrücken.

Mein Highlight ist im ersten Teil die nichtsaussagende Rechtfertigung von Andreas Ruch, Sprecher des Polizeipräsidiums München:

Unsere szenekundigen Beamten haben gemeinsam mit unserer WM-Einsatzabteilung diese Leute festgelegt. Dass einer unbescholten war, das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre ja ein starkes Stück, wenn wir jemanden mit Gewalt in Verbindung brächten, und es wäre völlig aus der Luft gegriffen.

Dachbodenentrümpler sind Verbrecher!

heise: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Im März setzte eine Frau 93 gebrauchte Artikel in ein Internetauktionshaus — und erhielt darauf hin eine Abmahnung. Es fehlten Angaben zur Adresse und zum Widerrufsrecht. Das Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06) stufte diesen Vorgang als gewerbliche Tätigkeit ein.

Wenn man von den vierstelligen Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für Gewerbetreibende absieht: keine schlechte Situation, denn gebrauchte Waren verkauft man selten mit Gewinn. Verluste können steuerlich geltend gemacht werden — und mit anderen Einkunftsarten (horizontaler und vertikaler Verlustausgleich) ausgeglichen werden. Auch wenn das Gewerbe nie Gewinne erzielen wird, wird es das Finanzamt schwer haben, das als »Liebhaberei« zu bezeichnen. Die Frau hat ja nun das Gegenteil schwarz auf weiß von einem Gericht bestätigt bekommen.

Von Pönitz nach Pönitz

... kann man mit dem Zug fahren. In nur 5:21h mit dreimal umsteigen!

Und wenn man dann einmal da ist, gibt es eine herrliche Aussicht auf die »Pönitzer Seenplatte«, auch bekannt als »Pönitzer Schweiz« — mit dem »Kleinen Pönitzer See« und dem »Großen Pönitzer See« sowie der Gemeinde »Pönitz am See«.