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Homepage von René Pönitz

Weg mit den Verkehrszeichen?

Der Spiegel berichtet über ein EU-Forschungsprojekt, daß zeigen soll, ob Straßenverkehr ohne Regeln und Verkehrszeichen besser und sicherer ist. Auch wenn das Vorhaben sicher interessant ist: ich stelle mir das nicht sehr realitätsnah vor.

Sicher gibt es mancherorts zu viele Verkehrszeichen. Aber schon die psychologische Erkenntnis »Rund 70 Prozent der Hinweise werden überhaupt nicht wahrgenommen« läßt bei mir die Frage aufkommen, ob es überhaupt Sinn macht, jedes Verkehrszeichen wahrzunehmen. Beispielsweise interessieren mich während der Fahrt Park- und Halteverbote nur äußerst sporadisch. Oder Wegweiser, wenn ich weiß, wohin ich will ...

Trotzdem wäre eine Welt ohne Verkehrszeichen und den Regeln »rechts vor links. Und: Wer andere behindert, wird abgeschleppt« sehr fraglich. Aus jeder Seitengasse könnte dann ein Traktor kommen und damit Vorfahrt haben. Und wie legt man fest, wann man andere Teilnehmer behindert? Und wie kann man — im Falle eines Unfalles — die Schuldfrage klären?

Aber es wird noch extremer: »Die Bordsteine fliegen raus, der Teer kommt weg, alles wird einheitlich gepflastert« — also im doppelten Schrittempo Slalom um die Fußgänger. Spielstraße überall! Jawoll, die Unfallquote wird sinken und die Straßen werden ungefährlich — nur vorwärts kommt man dann nicht mehr!

Ich verstehe, daß die Vision, sich »durch Fingerzeige, Nicken und Winken« zu verständigen, reizvoll ist — und in manch kleinem Dorf auch praktikabel sein kann, aber vielleicht hätte es auch einfach gereicht, wenn man ein paar wirklich überflüssige Verkehrszeichen und Regeln beseitigt, anstatt realitätsferne Studien zu betreiben!

Berufung im Saarbrücker Justizskandal zugelassen

Vielleicht erinnert ihr euch: Anfang Juni zog ein Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken hohe Wellen. Ohne konkreten Verdacht mußte sich eine 17-jährige vor Polizeibeamten entkleiden, als sie ein Fußballspiel besuchen wollte — und das Gericht hielt diese Maßnahme auch noch für rechtsmäßig und schloß die Berufung aus (siehe Die Welt zu Gast bei Spannern, Fußballfans sind (keine) Verbrecher!)

Das Oberverwaltungsgericht gab nun die Zulassung — damit wird das Verfahren noch einmal neu ausgerollt! Glückwunsch! (vgl. LawBlog)