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Bestellung bei print24

Eine alte Marketing-Floskel heißt »Der Kunde ist immer König« — nur das erwarte ich eigentlich schon gar nicht. Aber man sollte den Kunden verstehen, was er will. Bei der Online-Druckerei print24 hatte ich arge Zweifel gehabt.

Beim Bestellvorgang habe ich die Anmerkung gemacht, daß der Vertrag vorbehaltlich des Wegfalls einer AGB-Klausel nur zustande kommt. Hierbei ging es um ein recht umfangreichen Paragrafen zur Kreditwürdigkeitsabfrage. Nur: ich will in die Vorauszahlung gehen. Und Datenpannen wie ganz aktuell bei Libri bestätigen mich leider immer wieder in meinem Vorgehen. Der Anbieter hat jedenfalls bei so einer Bestellung kein Risiko und folglich im Sinne des Datenschutzgesetzes auch kein berechtigtes Interesse zur Abfrage der Kreditwürdigkeit. Die Erwartungshaltung bei mir ist hierbei ein »Na gut, wenn sie es im Voraus überweisen, können wir selbstverständlich darauf verzichten. Wir fangen aber auch erst an, wenn das Geld da ist«.

Was passiert? Ein Ping-Pong-Effekt. Der Anbieter behauptet, daß diese Anmerkungen nicht rechtskräftig seien. Aus meiner Sicht ist das natürlich ein modifziertes Angebot, in dem der Anbieter nun entscheiden kann, ob er es annimmt oder nicht. Es spricht sicher nicht für den Anbieter, wenn bereits zwei Tage (!) nach der Abgabe das Absenden des Bestellformulares ein fehlender Zahlungseingang gemahnt wird. In den Antworten war auch zu entnehmen, daß eine Datenübermittlung bereits erfolgt sei — und zwar einzig zu dem Zweck, mir ein Sammelsorium verschiedener Zahlungsoptionen anzubieten.

Um den Ping-Pong-Effekt zu entgehen, versuchte ich bei einem Anruf der kostenfreien Hotline das zu klären — ohne Erfolg. Beim Rückruf des Abteilungsleiters gibt es auch nur wenig Einsicht. Es wird die Größe der Firma hervorgehoben. Ehe ich nun weiter über diese Rechtskräftigkeit dieser »Bestellung« diskutiere, bestand ich primär darauf, daß der übermittelte und anschließend abgespeicherte Scoring-Wert wieder gelöscht wird. Doch dies sei wieder aus etwas fadenscheinigen Gründen nicht möglich — Ehrlich: für das Finanzamt muß man diesen Wert ganz gewiß nicht aufheben.

Als ich hier noch etwas nachbohrte, wurden mir vorgeschlagen, doch meinen Namen in einen Fantasienamen zu ändern. Dann würde bei der damit auslösenden Scoring-Abfrage der Wert auf Null gesetzt (das hätte vermutlich auch den Nebeneffekt, diese Auskunfteien mit unnützen Daten zu füllen.). Der Kompromiß ist ok, damit könnte man auch weitere Bestellungen durchführen: man bestellt auf Namen eines Fantasienamens und abweichender (korrekter) Lieferanschrift und erhält die Überweisungsdaten ohnehin per E-Mail. Nur dann bestelle ich lieber gleich da, wo der Datenschutz auch respektiert wird.

Um dieser Bestellung auch noch einen positiven Abschluß zu geben: die Qualität der bestellten Aufkleber war in Ordnung. Der Preis sehr günstig. Die Bestellung kam pünktlich an.

(Anmerkung: man sollte mal ein Gütesiegel für datenfreundliche AGB einführen)

Bisherige Kommentare (4)

Kommentar von Frank

Wie werden diese Scoring-Abfragen eigentlich abgerechnet? Nach Menge oder gibt es da Pauschalpreis? Wenn es nach Menge abgerechnet würd, wären doch Skripte zur Autmatischen Änderung des Namens doch eine gute Möglichkeit, den Datenhunger solcher Firmen abzugewöhnen?

Kommentar von Torsten

Abgerechnet wird über eine Grundgebühr und dann pro Abfrage. Seriöse Online-Shops führen diese Abfragen auch nur bei bestimmten Zahlungsarten (Lastschrift, Rechnung) bzw. auch nur bei Neukunden durch und nicht pauschal bei allen Bestellungen. Das freut nicht nur den Kunden, sondern auch den Geldbeutel des Onlineshop-Betreibers, da die Abfragen nicht gerade billig sind.

Grüße,
Torsten

Kommentar von print24

Hallo Herr Pönitz,

vielen Dank für Ihre offenen Worte! Solch ein Feedback ist für uns sehr wichtig, da wir nur so erfahren welche Probleme unsere Kunden besonders bewegen.

Aufgrund der hohen Kundenzahl sind wir aus Effizienzgründen darauf angewiesen Prozesse zu automatisieren. So startet auch die Bonitätsabfrage vollkommen automatisch. Die Abfrage erfolgt sofort bei Bestellabschluss, um dem Kunden schon „in time“ die meistmöglichen Zahlarten anbieten zu können. Dies ist für uns ein wichtiges Kriterium — unseren Kunden unkompliziert und schnell eine bequeme Bestellung zu ermöglichen.

Die Änderung des Namens ist allerdings absolut keine zufriedenstellende Lösung! Wir nehmen Ihren Hinweis auf und werden nach einer geeigneten Lösung suchen. Kunden, die nur auf Vorkasse zahlen möchten, sollten keine Bonitätsabfrage durchlaufen.

Sie können mich bei weiteren Fragen natürlich gern kontaktieren!

Viele Grüße vom print24-Team,
Andrea Fleischer

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