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FAQ zur GEZ

oder kurz: GaunErZentrale! Heute schon GEZahlt? Wem ging diese Werbung nicht schon einmal auf den Senkel? Doch leider ist die Gesellschaft dahinter noch viel nerviger!

Der Besitz eines Fernsehers oder Radios kostet Geld. Man könnte ja Gefahr laufen, auf einen der öffentlich-rechtlichen Sender zu verharren und tatsächlich eine Leistung entgegennehmen.

Doch leider gibt es in diesem Zusammenhang ein paar falsche Vorstellungen, wie die GEZ funktioniert, und wie es mit der Befreiung aussieht. Daher gibt es hier ein paar allgemeine Tips und Ratschläge!

Auf welcher Grundlage basiert die GEZ?

Schuld ist einzig und allein der Rundfunkstaatsvertrag . Dieser sagt aus, wer Rundfunkempfänger ist und zahlen muß. Die GEZ ist im Grunde nix anderes als ein Inkassounternehmen.

Wie sollte sich der normale Bürger danach verhalten?

Er geht in den Laden, kauft seinen ersten Fernseher, das erste Radio oder das erste Auto mit Autoradio seiner Wahl – und rennt noch im aktuellen Monat (nach Möglichkeit noch am selben Tag) zum nächsten Postamt (Bei Sparkassen sollen Anmeldeformulare bereit liegen und im Internet ist es auch möglich) – und meldet sich fein und brav an. – möglichst mit Kaufbeleg, einer eidesstattlichen Erklärung, daß man vorher keine dieser Geräte besaß, etc. etc. etc.

Und was passiert, wenn nicht

Dazu gibt es so genannte Fahnder, vergleichbar wie Kopfgeldjäger, die durch unser Land reisen. Ihre Machenschaften kommen denen von Vertretern für Staubsauger, Teppichen oder Schlüßellöcher gleich: sie putzen Türklingeln, können aufdringlich sein, und versuchen eine Unterschrift zu bekommen (ggf. gibt es auch abweichende Unikate, die eher die Mitleidstour spielen) – und werden nach Erfolg bezahlt (Provision)! Ebenso handelt es sich dabei nicht um Beamte, sondern um Freiberufler. Nur mit dem Unterschied: beim Teppichdealer kann man ruhig sagen, daß man schon einen Teppich hat, und keinen zweiten braucht. Und man kann seine Unterschrift binnen 2 Wochen widerrufen. (Haustürwiederrufsgesetz)

Was ist alles anmeldepflichtig?

Jedes Gerät, mit dem man Radio- oder TV-Signale empfangen kann. Welche Technologie dahinter steckt (Kabel, Satellit, Antenne…), ist egal! Ebenso die Form (TV, Videorekorder, TV-Karte). Das Gerät muß an sich funktionstüchtig sein, d.h. ein Fernseher mit ausgebautem Empfangsteil ist nicht meldepflichtig. Ein reiner Computer, ggf. mit Internetzugang, ist – entgegen der Hoffnung der GEZ – (noch) nicht betroffen! Bis Ende 2006 ist er definitiv ausgeschlossen, für die Zeit danach gibt es erste Anzeichen, daß es meldepflichtig werden wird.

Wie hoch ist die maximale Strafe?

Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, d.h. es können über diesen Zeitraum Rückforderungen erfolgen. (Bei 16 Euro Monatsbeitrag macht das auch 768 Euro aus). Das passiert in erster Linie, wenn man sich sehr gekonnt verplappert. Hinzu käme evtl. eine Strafe. Diese kann aber nicht der Fahnder ausstellen, sondern nur die Landesfunkanstalt.

Bin ich zu einer Auskunft verpflichtet?

Wer ein entsprechendes Gerät besitzt, muß sich melden und diese Auskunft erteilen. Wer keins hat, der braucht auch keine Auskunft zu erteilen. Oder fordert euch die Kfz-Zulassungsstelle jedes Jahr auf, denen mitzuteilen, daß ihr kein Auto besitzt? Oder den Gewerbeamt, ob ihr kein Gewerbe habt? Gefolgt von Hunden, Funkgeräten, Waffen von Sportschützen etc. Das wäre doch sinnlos!

Wie geht die GEZ vor?

Als erstes gibt es i.d.R. Schreiben, da gab es bereits in den Wohnheimen schon Wellen. Und irgendwann steht dann so ein GEiZler vor der Tür. Diesen braucht man nicht in das Zimmer zu lassen, es sei denn es besteht ein konkreter Verdacht (also wenn ihr schon zusammen Tagesschau anschaut – du von innen, der von außen – sollte man sich Gedanken machen). Das heißt, ihr könnt diese ruhig abwimmeln, und das solltet ihr auch tun. Das Grundgesetz garantiert dir die Unverletzlichkeit der Wohnung! Für solche Fälle erweisen Türsprechanlagen gute Dienste!

By the way: wenn man dir Märchen von Peilwagen erzählen sollte, laß dir doch mal Protokolle zeigen oder die Befugnis des Betriebes.

Was soll ich tun, wenn die GEZ einen Besuch ankündigt?

Wolltest du nicht schon lange mal wieder ins Kino gehen? Vielleicht hat die Kirsche, die drei Etagen tiefer wohnt, gerade Zeit – oder auch Streß mit der GEZ. Vielleicht gibt es auch irgendwo eine Party, oder du gehst mal wieder zur Vorlesung! Sei kreativ!

Woran erkenne ich einen GEZ-Menschen?

Schön wäre es, wenn man ihm in die Augen schaut, und die Pupillen sich in Euro-Zeichen mutieren. Du kannst dir ihren Ausweis zeigen lassen, er wird von der zuständigen Landesfunkanstalt ausgestellt – besser: du schließt die Tür.

Wann ist es zu spät?

Zu Spät ist es, wenn ihr das Anmeldeformular unterschrieben habt! Aber es kann schlimmer kommen, z.B. wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Aber im Ernst: wer sich anmelden möchte, um seiner Pflicht nach zu kommen, kann dies auch direkt über die GEZ machen – am meisten freut sich dann dein Scherge, der dich vielleicht letzte Woche genervt hat, schließlich geht da seine Provision flöten!

Was sind typische Stolperfallen?

Wer schon immer live einmal erleben wollte, wie es mit Spitzel in der DDR war – bei der GEZ kann man es erleben! Wenn z.B. Elektromeister Krause klingelt und meint, sie hätten den Fernsehservice gerufen, weil eurer angeblich defekt sein soll, dann nur nicht verplappern! Der Reflex ist: „nee, meiner funktioniert” (und damit hat man sogar den letzten Zweifel aus dem Weg geräumt). Die richtige Antwort wäre: „Ich habe keinen (defekten) Fernseher”.

Gibt es eine Befreiung bei sozialen Härtefällen?

Ja, diese gibt es. Aber eher auf dem Papier. Somit kann schließlich keiner behaupten, daß es so etwas nicht gibt!

Wo liegt der Hauptproblem?

Das Grundproblem ist: es fehlt die Neutralität. Die GEZ zieht das Geld ein und entscheidet über die Antragsfälle auf Befreiung.

Wie funktioniert die Befreiung?

Es kann sich nur derjenige befreien lassen, der angemeldet ist. D.h. wer meint, daß er ein sozialer Härtefall ist, muß zuerst das Anmeldeformular unterschreiben, und dann den Antrag stellen. Den ersten Monat muß man i.d.R. voll bezahlen. Die rückwirkende Gültigkeit wie beim BAföG gilt da nicht.

Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Es wird vom 1,5fachen Sozialhilfesatz + Miete ausgegangen. Als Einkommen wird der jeweilige BAföG-Bedarfssatz genommen (d.h. man geht einfach davon aus, daß bei weniger BAföG die Eltern die Differenz als Unterhalt zuschießen – egal, ob das so ist oder nicht. Ebenso wird nicht berücksichtigt, daß die Hälfte nur `geliehen` ist), das Kindergeld (egal, wer es letztendlich bekommt), eigene Einnahmen und Renten.

Was bedeutet das in der Praxis?

Ein `normaler` Student (unter 26, Erststudium, `humane` Miete) wird in Sachsen NIE in den Genuß der Befreiung kommen können, er liegt in der Regel 50 Euro darüber. Erst wer sich (Luxus-) Mieten von etwa 260 Euro leisten kann, rutscht in die Sozialbefreiung rein. Ihr könnt ja mit eurem Vermieter verhandeln, so wie es z.B. die Studentenvertretung in einem anderen Bundesland tat, in dem die Mieten für Wohnheime in dieser Preisregion lagen. Die hatten das entsprechende Studentenwerk aufgefordert, die Mieten um etwa 2 Euro zu erhöhen, um in diese Gebührenbefreiung zu kommen.
Wer kein Kindergeld mehr bekommt, wäre demnach ebenso fein raus.

Wo muß ich das beantragen?

Sozialamt wäre die zuständige Stelle, diese leiten die Anträge allerdings auch nur an die Landesfunkanstalten weiter.

Wie lang gilt eine Befreiung?

Sie gilt auf einem Zeitraum von 12 Monaten, muß jedes Jahr neu beantragt werden. Das sollte man auch nicht vergessen, denn sonst zahlt man bis zum neuen Befreiungsantrag!

Nun habe ich wirklich nicht viel Geld, und bekomme trotzdem eine Absage.

Die Herren von der GEZ scheinen gutes Gehalt zu bekommen – man sitzt ja an der Quelle. Daher können es sich einige dann noch nicht vorstellen, wie man mit dem einfachen Sozialhilfesatz oder weniger über die Runden kommen soll und unterstellen einfach, daß da noch zusätzliche Geldflüsse von den Eltern kommen. Dagegen sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ggf. zum Schluß klagen (Verwaltungsklage, kostenlos) – somit tut man wenigstens noch etwas für das Gemeinwohl! Die Argumentationsweise sollte auf jeden Fall in Richtung Unterstellung gehen, vorher auf jeden Fall sich ausführlich beraten lassen (siehe Links).

Ich komme aber trotzdem um die Runden. Was passiert dann?

Das kann keiner genau sagen. In der Regel können sich Verfahren über Jahre hinziehen, und dann hat man vielleicht mehr Einkommen. Es gab Fälle, wo dann dieses Einkommen zur Rate gezogen wurde.

Was sollte ich dann tun?

Der einfachste Weg: werf das Radio aus dem Fenster – oder verticker es bei einem der Internetaktionshäuser, da bekommst du noch etwas Geld! Mit dem Studentenabo der Tageszeitung sind noch keine Probleme bekannt geworden – klar: da muß man auch nicht löhnen, nur weil man einen funktionstüchtigen Briefkasten zu Hause hat. Melde dich auf jeden Fall wieder bei der GaunErZentrale ab. Mache dies auf jeden Fall per Einsenden mit Rücksendeschein – denn so wie du ihre Post fein säuberlich wegwirfst (oder als Andenken für die Abenteuer mit der GEZ archivierst, man will ja später einmal was den Enkeln zeigen können), so könnte das bei der GEZ auch mal passieren! Es soll vorkommen, daß sie sich zickig haben, und ggf. eine Vernichtungsbestätigung haben wollen. Wenn es nicht allzu viel Aufwand dir bereitet, dann schicke denen doch so etwas zu. Es soll vorkommen, daß dir noch ein toller Fragebogen ins Haus flattert, den du nicht ausfüllen mußt (gibt aber bestimmt eine langweilige Vorlesung, bei dem mußt du kein Porto opfern – ein Kleinkind wird auch ruhig, wenn es einen Schnuller bekommt).

Brauchen wir überhaupt eine GEZ bzw. einen öffentlichen Rundfunk?

Diese Frage möchte ich hier nicht beantworten – es sollte sich jeder dazu eine eigene Meinung bilden können. Auf jeden Fall sollte man sich mit den Aufgaben der öffentlichen Sender auseinander setzen – und dem, was sie derzeit tun.

Ich habe noch weitere Fragen? Wo gibt es weiter Informationen?

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