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zu IT

E-Postbrief, der 2.

Was um alles in der Welt hat die Deutsche Post dazu getrieben, den schon an die Wand gefahrenen Namen »ePost« wieder beleben zu lassen? Einst beworben als die E-Mail mit lebenslange Gültigkeit hatte sie ganze fünf Jahre überlebt — und wurde dann eingestellt. Wie kann man als potentieller Nutzer überhaupt dann noch Vertrauen in diesen Anbieter entgegenbringen?

Mal von der technischen Umsetzung (isoliertes Portal) und den utopischen Preisvorstellungen (55ct für eine Nachricht) abgesehen...

Update:: das kam gerade als Lesetip an.

Big Brother Awards 2008

Am vergangenen Freitag wurden wieder die neuen Big Brother Awards verliehen, eine Art Negativpreis für Firmen und Institutionen, die in den vergangenen Monaten insbesondere die Privatsphäre beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.

Diesmal waren die Preisträger:

  • Europa/EU: Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) für die EU-Terrorliste
  • Gesundheit und Soziales: Deutsche Angestellten-Krankenkasse für die unzulässige Weitergabe von Patientendaten 200.000 chronisch kranker Versicherter
  • Verbraucher I: Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages für das Durchwinken von Gesetzen, die eine Erhebung, langfristige Speicherung und Weitergabe von detaillierten Daten über Reisende erzwingen.
  • Arbeitswelt und Kommunikation: Deutsche Telekom AG für die illegale Nutzung von Telefonverbindungsdaten zur Bespitzelung von Telekom-Aufsichtsräten und Journalisten.
  • Technik: Yello Strom GmbH für die Einführung von Digitalstrom-Technik für Privatkunden, ohne jegliche Information zum Datenschutz der Kunden.
  • Politik: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Verabschiedung des ELENA-Gesetzes (Zwangseinführung der elektronischen Signatur)
  • Verbraucher II: Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. für die Empfehlung in einer Telefon-Richtlinie, Telefoninterviews bei Bedarf ohne Kenntnis der Gesprächspartner heimlich mitzuhören
  • Publikumspreis 2008 ging an den RU-Ministerrat für die EU-Terrorliste

zu dem diesjährigen Awards

Wahl des Datenschutzbeauftragten

Die Amtszeit für Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter nähert sich dem Ende. Im nächsten Monat steht dazu die Wahl ein. Bei heise gab es dazu schon einmal einen Artikel mit dem Titel Kriminalbeamte fordern neuen Bundesdatenschutzbeauftragten

Ja, und wenn man sich so den ersten Absatz durchliest, kann man durchaus so seine Hintergedanken haben. Die Polizei war ja doch öfters mal anderer Meinung als Schaar. Aber hier kommt es doch zu einer unerwarteten Wendung: Der Datenschutzbeauftragte soll nicht mehr dem Innenministerium unterstellt sein, sondern direkt an das Parlament angebunden werden. Und auch der Kandidatenvorschlag ist durchaus eine Alternative: Thilo Weichert, der derzeitige Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein. Ich glaube, es ist der einzige von den LDSGs, von dessen Amtstätigkeiten man doch regelmäßig etwas hört.

Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

Verwaltungsgericht Münster: Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen (Az.: 7 K 1473/07 (nicht rechtskräftig))

Und das schöne: um den Status Student ging es bei dem Urteil gar nicht, sondern sie befaßten sich mit den »neuartigen multifunktionalen Geräten«:

Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. [..]
Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs darstelle.

Wunderbar. Nun nur noch durch die nächsten zwei Instanzen so...

Anmerkung: Leider hat das Gericht die Pressemeldung wieder entfernt.

Es waren nur Stimmenzählgeräte

Am vergangenen Wochenende hat man nicht nur die CSU aus ihrer Alleinherrschaft in Bayern befreit, sondern auch in den brandenburgischen Kommunen gewählt. Mit am Start war wieder das leidige Thema Wahlcomputer, äh sorry, Stimmenzählgeräte. Die Stadt Bernau erklärt uns nämlich den Unterschied:

Die Wahlbehörde möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Geräten nicht – wie umgangssprachlich häufig fälschlicher Weise geäußert – um »Wahlcomputer« handelt, sondern wie bereits erläutert um Stimmenzählgeräte, welche nicht an das allgemeine Computernetz angeschlossen sind, sondern mit Stimmenspeichermodulen arbeiten.

Und wo solche Stimmenzählgeräte zum Einsatz kommen, sind auch die Wahlbeobachter vom CCC nicht weit. Der abschließende Bericht scheint noch nicht veröffentlicht zu sein, aber immerhin schon einen ersten Vorgeschmack darauf (siehe auch Wahlbeobachtung). Auf 220,8 Prozent Wahlbeteiligung kann der Landkreis Uckermark stolz sein.

Keine GEZ für Anwalts-PC

Nun ist das erste Urteil gegen die GEZ-Gebühr für beruflich genutzte Computer gefallen: das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, daß für einen Computer, der zu Schreib- und Recherchearbeiten in einer Anwaltskanzlei genutzt wird, keine GEZ-Gebühr entrichtet werden muß. Wunderbar! Nun das ganze noch durch zwei Instanzen (mit einem Verwaltungsgericht wird sich die GEZ nicht zu Frieden geben) und auf ähnliche Situationen (Diensttelefon, privat genutzter Spielecomputer) anwenden — und das Thema GEZ-Pflicht für Computer könnte ad acta sein.

Zukünftige Informations- und Kommunikationstechniken

Das Fraunhofer Institut führte eine Befragung unter Experten im Bereich IT und Medientechnik, wann die 35 ausgewählten  Zukunftsszenarien ihrer Ansicht eintreten werden. Der Median (also 50%) liegt beispielsweise:

  • bei 2015 für »80 Prozent der Inhalte des Internets werden als nutzergenerierter Content, als Plattformen für Communities und als Online-Foren bereitgestellt.«
  • bei 2016 für »Die alltägliche Bedeutung von Open Source Software übersteigt die Bedeutung kommerzieller Software.«
  • bei 2019 für »Über die Hälfte der kleinen und mittelständischen Unternehmen nutzt semantische Techniken, die eine inhaltsbezogene Informationssuche ermöglichen. Dadurch werden sprachlich formulierte Aufgabenstellungen von Maschinen sinnvoll interpretiert und eigenständig umgesetzt.«