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Anträge zum Bundesparteitag im Bereich Bürgerbeteiligung

Nach den Anträgen zu Bauen und Verkehr bin ich den Bereich „Bürgerbeteiligung” durchgegangen. Dieser ist erstaunlich übersichtlich: es ging nur zwei Anträge.

PA200 – Mitbestimmung über die Verwendung der Steuergelder

Der Antragsteller möchte bezwecken, dass künftig alle Bürger über die Verwendung von 1% der zu zahlenden Steuern direkt entscheiden dürfen. In der Antragsbegründung verweist er unter anderem auf Erfahrungen anderer Länder, insb. Polen.

Ich verstehe nicht, warum bei das Geld nur eingetragnen Vereinen zu Gute kommen sollen, nicht aber bspw. Verkehrs- oder Infrastrukturprojekte, die örtliche Bibliothek oder kommunal betriebener Jugendclub.

Es soll die maximale Zuweisung je Verein beschränkt werden. Das klingt erst einmal vernünftig, dürfte sich in der Praxis als schwierig erweisen (wessen Geld wird zurückgehalten?

Nach Möglichkeit, bzw. bis zur bestimmter Summe soll die Möglichkeit bestehen das Geld anonym zu überweisen.

Diesen Teil des Antrages verstehe ich leider überhaupt nicht (warum soll es nicht anonym sein)?

Im weiteren Verlauf des Antrages gibt es zahlreiche Bedingungen, was bei Annahme oder Nichtannahme befolgt werden soll. Das klingt sehr kompliziert, der Sitzungsleiter tut mir jetzt schon leid. Dennoch ist ein sehr brauchbarer Ansatz versteckt: mit Hilfe der freiwilligen Abgabe ließe sich auch die Kirchensteuer realisieren, da er dann wie ein ganz normaler Verein gehandhabt wird. Nur dürften diese dann sehr schnell Probleme mit dem Zuweisungslimit geben.

In Summe finde ich die Idee gut, aber so in der Form noch nicht abstimmungsreif.

PA267 – Volksentscheid bei Übertragung nationaler Hoheitsrechte auf supranationale Ebene

Wenn irgendwo eine Entscheidung herbeigeführt wird, in dem nationale Hoheitsrechte (Entscheidungsbefugnisse) auf eine übergeordnete Ebene (also EU) übertragen werden, so sollen die Bürger darüber abstimmen können. Bei solchen Entscheidungen soll es kein Mindestquorum geben.

Ich denke, diese Forderung sollte selbstverständlich sein. Die Antragsteller begründen zudem, dass sie die Euopäische Union nicht verhindern, sondern ihr eine viel breitere Legitimation zubilligen möchten.

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