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Antrag zum Bundesparteitag für "Freiheit und Grundrechte"

Nun folgt der sechste Teil der Serie „Jeden Tag Ein(e) Antrag(srubrik)”, dieses Mal Freiheit und Grundrechte.

PA035 – Bekenntnis zum Grundgesetz

Der Antrag PA035 ist noch eine Anerkennung von Grundgsetz, Grund- und Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip. Da es ins Grundsatzprogramm aufgenommen wird, spricht nichts gegen die Annahme, aber eigentlich auch nicht wirklich viel dafür.

PA053 – Freiheit zu Reisen und freie Wahl des Aufenthalts

Der Antrag PA053 fordert die grundsätzliche Anerkennung der Reisefreiheit bzw. der Wahl des Aufenthaltes. In soweit ist der Antrag nicht überraschend, sondern baut auf den freiheitlichen Werten der Piraten auf. Natürlich soll es Ausnahmen geben, aber leider werden diese weder im Antragstext noch in der Begründung benannt. Im Zweifel beschließen wir den Antrag – und jeder hat andere Ausnahmen im Kopf.

Der Antrag tangiert das Asylrecht, da – und das stellt der Antrag klar – sich auf Menschen bezieht, die in Deutschland sich aufhalten.

PA055 – Recht auf Asyl (Artikel 16a GG)

Die Antragsteller möchten im PA055 das bisherige Recht auf politisches Asyl durch den Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ersetzen. Demnach soll jeder das Recht genießen, in Deutschland vor Verfolgung Asyl zu suchen – mit Ausnahme von Strafverfolgungen im nichtpolitischen Bereich.

Etwas unglücklich ist die Einleitung: „Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu überzeugen, [..]” – Dafür brauche ich die Piraten nicht im Bundestag. Das kann sie auch heute schon tun. Das kann sich jeder Verein in die Satzungspräambel schreiben. Nein, wenn dann wollen wir den Artikel 16GG ändern.

In Summe ist der Antrag konkreter als PA053, von daher: Annehmen!

PA139 – Sicherheit in Freiheit

Der Antrag PA139 fasst die einzelne Forderungen im Rahmen der Freiheit-statt-Angst-Debatte sehr gut zusammen. Ich möchte sie im einzelnen nicht auflisten. Ich habe nur zwei Bedenken:

  • Im Bereich „Sicherheitsbewusstsein stärken” sollen Programme „zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland” aufgelegt werden. Möge ich das jetzt paranoid sehen, aber die vermeintliche gute Idee könnte politisch auch nach hinten losgehen…
  • Der Antrag ist mit drei DIN-A4-Seiten verhältnismäßig lang, deckt viele Einzelbereiche ab, konkurriert damit unfreiwilligerweise mit vielen anderen Anträgen (z.B. bei der Teilforderung Abschaffung eGK).

In Summe: Tendenz zum Annehmen.

PA277 – Digitale Netzwerke ins Grundgesetz

Der Antragsteller möchte im Antrag PA277 den Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes verändert, so dass gilt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Klare Ansage, klare Forderung! Zustimmung!

PA451 – Pressefreiheit schützen durch strafbewährtes Verbot der Behinderung

Im Antrag PA451 soll die Pressefreiheit gestärkt werden, in dem Journalisten und Fotografen nicht mehr durch Amtsträger an der Dokumentation von insb. Polizeieinsätzen gehindert werden. Neben der direkten Hinderung zielt der Antrag auch auf die Zerstörung oder Wegnahme von Kameras und/oder Aufzeichungsmaterials oder die Löschung des Materials. Es soll ein Strafmaß bei Verstoß festsetzt werden, was sich am bisherigen Strafmaß „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” orientiert.

In der Begründung wird ein kompletter Entwurf für einen Paragrafen für das Strafgesetzbuch mitgliefert. Ebenso wird noch einmal klargestellt, ab wann diese Behinderung gilt – und zwar immer dann, wenn aktiv eingegriffen wird, also bspw. die Kamera weggedreht wird. In-den-Weg-Stellen oder Umdrehen sind sogesehen zulässig.

Insgesamt ist der Antrag solide.

PA465 – Retten von Lebensmitteln straffrei, Vernichten von Lebensmitteln mit hoher Abfallgebühr bestrafen.

Der Antrag PA465 verfolgt zweifelslos einen guten Zweck, doch geht so in dieser Form absolut nicht.

Oftmals entsorgen Kaufhallen (noch genießbare) Lebensmittel – und stellen sicher, dass diese auch nicht mehr konsumiert werden können. Dies wird oft mit Vorhängeschlössern realisiert, ich kenne auch eine Fernsehdokumentation, in der über diese Lebensmittel noch Reinigungsmittel geschüttet worden ist. Die Tatsache, dies seien 50% aller Lebensmittel und dies würde noch trotz langer Haltbarkeit getan, wird leider nicht belegt und scheint mir ehrlich gesagt an den Haaren herbei gezogen zu sein. Man zeige mit den Händler, deren Gewinnmarge ein gutes Stückchen über 100% liegt, um das überhaupt tun zu können, ohne Konkurs anmelden zu können. Und man zeige mir den Händler, der so großzügig seine Waren wirklich entsorgen will, anstelle sie noch irgendwie an den Mann zu bringen. Realistisch ist eher, dass die Ware das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, dann rechtlich nicht mehr verkauft werden darf und folglich weg muss. Und realistisch dürfte auch sein, dass die meisten weggeworfenen Lebensmittel im privaten Haushalt entsorgt werden (vgl. Deutschland, die Wegwerf-Republik)

Der Antrag zielt auf höhere Müllgebühren für die Entsorgung „guter” Lebensmittel. Doch wie unterscheide ich, welches Lebensmittel gut oder schlecht ist? Gibt es dann zwei Tonnen – und im Zweifel gammelt das viele, viele gute Essen noch zwei Wochen im Hinterraum, ehe es in die schlechte Tonne zu günstigen Konditionen weggeschmissen werden darf? Und der Verschluss von Mülltonnen könnte ggf. auch ein monetäres Interesse sein, nicht den Müll Dritter auch noch entsorgen zu müssen.

Ich halte zwei andere Ansätze für sinnvoller:

  • Verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Sozialeinrichtungen und Kaufhallen (kann man um Gaststätten etc. ergänzen)
  • Lockerung der Spielregeln für abgelaufende Lebensmittel

In Summe: Ablehnen!

PA627 – Beschneidung – Variante von “PA398 AG Gesundheitspolitik – Beschneidung: Ein Auslaufmodell im Rechtsstaat“

PA631 – Nicht medizinisch indizierte Eingriffe / Beschneidung

Beide Anträge behandeln das Thema Beschneidung. PA627 bezieht sich auf den Antrag PA398, der im Bereich Gesundheit einsortiert wurde.

Das Thema ist sehr emotional. Ich habe bereits zur Abwägung der Grundrechte im Kölner Urteil bereits geschrieben. Unklar ist mir, wie man an dieser Stelle ein Moratorium fordern kann. Der PA627 möchte nämlich eines, der PA631 nur, wenn er sonst scheitern würde.

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