Auf sicherer Distanz mit der SPD
Der Direktkandiat der SPD in Treptow-Köpenick, Matthias Schmidt, distanziert sich von den Inhalten seiner eigenen Partei. Unter dem Menupunkt Linkliste verweist er vor allem auf die eigene Partei in den verschiedenen Gliederungen sowie seiner eigenen Fraktion. Anschließend distanziert er sich davon sehr deutlich:
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.
In solchen Momenten freue ich mich, dass er sich nicht von unserer kleinen Piratenfraktion distanziert. Der Fairnis sei aber angemerkt, dass sich Sätze wie dieser aufgrund von rechtlicher Unsicherheit auf vielen Seiten befinden – selten aber mit so einen schönen Bummerangeffekt.
Dabei ist das Urteil 312 O 85/98 des Landgerichts Hamburg, auf welches auch hier verwiesen wurde, absolut falsch verstanden worden. Doch leider leben solche Fehlinterpretationen ewig weiter. Im konkreten Streitfall ging es nicht darum, dass hinter einer Verknüpfung dubioser, fragwürdiger Inhalt stand, sondern dass der Beklagte den Klägr mit Links gezielt diffamiert hatte. Ich zitiere aus dem Urteilstext:
Es geht dem Beklagten nicht darum, wie aber in der zitierten Entscheidung des BGH der Fall, das Kaleidoskop von Behauptungen in einer die Öffentlichkeit berührenden Angelegenheit möglichst umfassend in alle möglichen Richtungen vertiefend wiederzugeben, um der Wahrheitsfindung nachzuhelfen. Der Beklagte hat vielmehr hier eine Zusammenschau ehrverletzender Artikel über den Kläger erstellt.
*Anmerkung vom 18.03.2013: die entsprechende Seite wird überarbeitet und ist nicht mehr verfügbar!
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