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Homepage von René Pönitz

Umwandlung Bürogebäude in Wohngebäude

Eine spannende Debatte, die ich diese Woche hatte: der Bedarf an Bürogebäuden nimmt ab, umgekehrt nimmt der Bedarf an Wohnfläche zu. Allein durch HomeOffice. Und ehe man neue Wohnhäuser baut und damit weitere Flächen versiegelt, wäre es da nicht viel klüger, man würde diese bestehenden Gebäude umwandeln. Allerdings hindert häufig der gültige Bebauungsplan eine schnelle Umwandlung – und eine baurechtliche Umwidmung kostet viel zu viel Zeit.

Zunächst denkt man da: Naja, ziehe ein paar Trockenbauwände ein, zieh ein paar neue Stromkreisläufe. Und verlege vielleicht noch ein paar Wasserstränge. Aber das alleine ist es ja nicht. Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr verstehe ich, warum das zwar einfach und sympathisch gedacht ist, aber durchaus schwierig ist. Und noch nach der passenden Lösung suche.

Sinn und Zweck der Bebauungspläne

Zunächst muss man sich mit dem Zweck des jeweiligen Bebauungsplanes auseinandersetzen. In der Regel wird ein Bebauungsplan da festgesetzt, wo es eben notwendig ist, bestimmte baurechtliche Sachverhalte zu regeln. Ein Regelungsgrund kann Lärm sein. Lärm spielt vor allem zu Wohngebäuden hin eine Rolle. Schließt man die Wohnnutzung in einem Gebiet aus, können die Gewerbe da eher mal Krach machen. Wird nun aus so einem Bürogebäude ein Wohngebäude, könnte das kritisch für das umliegende Gewerbe werden. Und das gilt es halt zu prüfen.

Ohne B-Plan kann grundsätzlich so gebaut werden wie in der Nachbarschaft (vgl. §34 BauGB). Und ist die schon gemischt geprägt durch Gewerbe und Wohnen, dürfte eine Umwidmung nicht das große Thema sein.

Aber solche Gebiete gibt es praktisch nicht in Hamburg. Denn in Hamburg gab es nach dem zweiten Weltkrieg den krassen Fetisch, dass man für die gesamte Stadt Bebauungspläne erlassen muss. Es gibt so viele unnötige Pläne, die einfach nur ganz banales regeln. Zumal die Bauordnung damals ohnehin nur vier Geschosse erlaubte. Und jeder dieser Pläne lähmt auch die Verwaltung, weil sie gar nicht so viele Pläne ändern kann wie sie zeitlich möchte.

Und nun kann man sich natürlich schon vorstellen, dass ein Investor da auch nur bedingt Interesse hat, so ein Verfahren anzustoßen.

Zweckentfremdungsverbot

Der nächste Gedanke ist: Aufbauen von Druck auf die Eigentümer. Ein Zwangsmittel. Das ist eine Gewerbeimmobilie, die gerade nicht für Gewerbezwecke genutzt wird, weil sie leer steht. Eine Analogie wäre das Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Wohnraum. Nur ein essentielles Merkmal ist da: es gibt einen Mangel an Wohnraum, deshalb will man ihn schützen. Aber es gibt keinen Mangel an Gewerbeimmobilien. Würde man diese Analogie in Gesetzesform kippen, würden Eigentümer Reihenweise ihre Vermietungsbemühungen nachweisen – und damit wäre das Instrument sinnfrei.

Verlust Bestandsschutz

Bei meiner Recherche fand ich eine Präsentation der Stadt Hamburg, die die weiteren baurechtlichen Herausforderungen darstellt. Der größte und wichtigste Fakt ist der Verlust des Bestandsschutzes. Nimm irgendeinen 70er-Jahre-Bürobau, der die damaligen Anforderungen erfüllte. Er müsste nun die aktuellen Anforderungen erfüllen. Und das zieht sich dann durch ziemlich viele Kapitel:

  • Schallschutz
  • Brandschutz
  • Statik
  • Abstandsflächen (im Gewerbegebiet kleiner als in Wohngebieten)
  • unzählige einzelne Bauvorschriften, bspw. Treppenstufen, Geländer, Fahrstuhlbedarf

Für einzelne Sachen gibt es Befreiungsoptionen. Nicht für alle. Aber hier ist durchaus Musik, was man in solchen Fällen dann alles tolerieren sollte…

Neuer § 246e BauGB

Ende letzten Jahres ging durch den Bundestag eine Reform des Baugesetzbuches, die u.a. einen neuen Paragrafen 246e BauGB vorsieht (der aber noch nicht verabschiedet wurde). Der Entwurf sieht diese Regelung vor:

§ 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 mit Zustimmung der Gemeinde von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:
1. der Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen,
2. der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
3. der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage für Wohnzwecke, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.

Unsere alte Ampel hatte sich also genau mit der Problematik auseinander gesetzt. Das ganze wirkt auf mich enorm weitgehend: man kann das gesamte Baugesetzbuch und alle Bauleitpläne ignorieren. Ich weiß noch nicht, ob man sich über diese Möglichkeit freuen sollte. Man muss nur den erforderlichen Umfang abklären. Und es braucht noch die jeweilige Zustimmung der Gemeinde. Und da es eine so krasse Maßnahme ist, hat man es zunächst zeitlich befristet.

Man muss noch nicht einmal das Umfeld würdigen oder diese Wechselwirkungen betrachten. Es findet keine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange statt, ebenso nicht die Öffentlichkeitsbeteiliung. Man darf demnach im Industriegebiet in den Verwaltungsbau Wohnungen anlegen. Was hier nicht passiert, ist die Umwidmung. Es bleibt ein Industriegebiet.

Nun bin ich kein Jurist. Aber mir stellt sich die Frage, ob die Leute im neuen Wohnraum im Industriegebiet die benachbarte Industrie leise klagen kann. Vermutlich nicht, denn die Wohnung steht ja nach wie vor im Industriegebiet. Aber eine Gewissheit habe ich hier nicht. Hier wären klare Regelungen im Gesetz wünschenswert. Nicht minder spannend ist die Welt dann nach 2027: die neuen Wohngebäude werden Bestandsschutz genießen, wurden ja legal umgenutzt. Aber soll dann in einigen Jahren etwas größere Sanierungen oder Umbauten stattfinden, dürfte das Bestandsrecht erlischen und die Anforderungen gegen den nach wie vor gültigen Bebauungsplan abgeglichen werden.

Der deutsche Umwelthilfe hat mit anderen Verbänden eine Stellungnahme herausgebracht, bei der sie diese Paragrafen als “Bau-Turbo” bezeichnen und ablehnen. Ich kann deren Argumente teilweise verstehen, nur denke ich, dass der Krux woanders liegt.

Natürlich ist korrekt, dass dieses Instrument kein geeignetes ist, dass günstiger Wohnraum entsteht. Aber das sehe ich hier auch nicht als Ziel: wir wollen Wohnungen, für die anderswo sonst neu versiegelt werden muss. Aber mal Hand aufs Herz: glaubt irgendjemand, dass so eine einstige Gewerbeimmobilie zur Luxusbaude wird? Auf diese Kerbe zahlt auch das Argumente der Spekulation. Ferner befürchtet man den Verlust von Grünflächen (Was ich gar nicht verstehen kann, die Gemeinde müsste zustimmen) und ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung (den ich ebenso nicht verstehen kann, ggf. bezieht sich die Kritik auf einen früheren Stand).

Weitere Referenzen

In Bergedorf wurde ein solches Gebäude umgebaut, der NDR berichtete. Hier betreut das rauhe Haus Menschen mit Beeinträchtigungen.

Es gibt sogar KfW-Förderungen für solche Umbauten.

In Koblenz hat man es getan: 4,6 Mio Euro Umbaukosten für 21 Wohnungen

Bremen zeigt fünf Beispiele

Fazit

Zusammenfassend stehe ich dem Gedanken noch ein wenig ratlos gegenüber. Und die einzige wohl wirklich effiziente Maßnahme: vorerst keine Bebauungspläne mit neuen Gewerbeanteilen beschließen.

Parkplatzmoratorium in Hamburg: Ein Bremsklotz für die Verkehrswende

Mit dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen und einem Senatskommissionsbeschluss stellt der Hamburger Senat den Erhalt von Pkw-Stellplätzen ins Zentrum seiner verkehrspolitischen Planung. Der sogenannte “Masterplan Parken” sieht vor, sämtliche öffentlichen und privaten Parkplätze im Stadtgebiet zu erfassen. Bis diese Datengrundlage vollständig vorliegt, soll ein Moratorium für den Abbau öffentlicher Parkplätze gelten.

Diese Maßnahme bringt erhebliche Risiken mit sich. Die Methodik zur Erhebung, insbesondere privater Stellplätze in Tiefgaragen, Hinterhöfen oder auf Betriebsflächen, ist bisher vollkommen ungeklärt. Es ist nicht absehbar, wie lange diese Erfassung dauern wird. Die Folge ist ein faktischer Stillstand bei der Umsetzung wichtiger Projekte im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Umbauten für sichere Kreuzungen, neue Radverkehrsanlagen oder fußgängerfreundliche Stadtgestaltung könnten auf Jahre blockiert werden. Und das in Zeiten, in denen die Unfallzahlen für Radfahrende und Zufußgehende steigen. In diesem Jahr sind fünf tote Radfahrer allein in Hamburg zu verzeichnen

Das macht sich nun auch vor allem auch in den Bezirken bemerkbar. Dort wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Haushaltsmittel in die Planung von Velorouten und anderen Infrastrukturmaßnahmen investiert. Wenn diese Projekte nun auf unbestimmte Zeit verschoben oder verhindert werden, droht eine Verschwendung öffentlicher Gelder. Darüber hinaus wird die Arbeit vieler Engagierter entwertet.

Auch im Wohnungsneubau besteht das Risiko, dass künftig wieder Vorgaben für die Errichtung von Stellplätzen kommen werden. Sollte das der Fall werden, werden auch neue Wohnungen künftig teurer, nicht billiger.

Dabei zeigen andere Städte, wie es besser geht: Paris hat durch den Abbau von Parkplätzen und deren Umwandlung in Velorouten und Fußgängerzonen die Verkehrswende aktiv vorangetrieben. Kopenhagen hat durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung und den Ausbau von Fahrradwegen die Lebensqualität deutlich verbessert und den Radverkehr auf ein weltweit führendes Niveau gehoben. Hamburg hätte die Gelegenheit gehabt, nachzuziehen.

Es ist bemerkenswert, dass gerade SPD und Grüne zu dieser Maßnahme schreiten. Einen größeren Bärendienst für die Verkehrswende hätten selbst CDU und FDP nicht zustande gebracht.

Ikea Besta - Zerlegt und geöffnet (Ikea Hacks)

Ich mag den Volkssport “Ikea-Hacks”. Also mittels Ikea-Produkten ganz andere Dinge machen, als es der Hersteller sich mal gedacht hat. Das fängt bei trivialen Sachen an, wie das die Schuhschränke namens Trones hervorragende Lagerorte für Reinigungsmittel sind. Und hört noch lange nicht dabei auf, dass mein Bett auf Ikea-Küchenschränken steht und die Küchenauszüge sich hervorragend auch Bettwäsche eignen. Der Vorteil bei Ikea ist, dass man die Bauteile alle einzeln bekommt und die Maße sehr deutlich gemacht werden. Da, wo das Material durchgehend ein Werkstoff ist, ist das auch wunderbar. Bei Besta und einigen anderen Möbeln ist das aber nicht so einfach, bei Besta lautet die Materialbeschreibung:

Span- und Holzfaserplatte mit Papierfüllung in Wabenstruktur (100% recyceltes Papier), Papierfolie, Kunststoffeinfassung

Diese Papierfüllung in Wabenstruktur ist ja an sich eine geniale Idee. Es spart ne Menge Holz und Resourcen und macht das Möbel deutlich leichter. Und so lange du das Möbel so nutzt, wie es gedacht war, ist auch alles fein. Was aber wenn nicht? Dazu wäre es von Vorteil, in die Anleitung eine Skizze des inneren Aufbaus der Bretter dargestellt werden. Machen sie aber nicht.

Ich selbst hatte jetzt die Situation, dass ich einen Besta-Schrank stabilisieren wollte, weil der Blumentopf darauf immer schwerer wird. Und nun weiß: das war für die Katz, du hast nur auf die dünne Pappe gebohrt.

Daher war die Neugierde geweckt, einmal in das Innere zu schauen – und habe einen alten Schrank geöffnet. Man könnte auch sagen geschlachtet. Das ist an sich nicht schwer: mit einem Teppichmesser kann man die Kunststoffumleimung recht einfach lösen. Da, wo diese Papierwaben sind, hält das ja auch nicht so stabil.

Zum Vorschein kommt, dass jeweils die vorderen und hinteren fünf Zentimeter Presspan sind. Meist ist dann der sechste Zentimeter Luft. Der Rest sind Papierwaben, vor allem auch da, wo das mittlere Lock für die Einlageböden sich befindet.

Die Erkenntnis ist also: Wenn dann muss man ganz vorne etwas machen. Oder ganz hinten. Oder gleich in die Rückseite.

Siehe auch:

Hamburgs neue Autokoalition

Ende April wurde der Koalitionsvertrag der neu gewählten rot-grünen Koalition in Hamburg der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen SPD und Grünen ist für den Radverkehr ernüchternd. Die Radfahrenden sind offensichtlich vor allem diejenigen, die den Autofahrenden mehr Platz verschaffen sollen. Das machen die Koalitionäre zu Beginn des Kapitels für „Verkehr und Mobilitätswende“ mehr als deutlich:

Zugleich ist und bleibt das Auto ein relevanter Verkehrsträger in Hamburg. Bürger*innen, die den Umweltverbund (Bus, Bahn, Fahrrad) nutzen, machen Straßenraum frei und verbessern damit die Bedingungen für diejenigen, die weiterhin Auto fahren wollen oder müssen.

Und das wird nun verkauft als „kluger Mobilitätsmix“. So ist es auch nicht verwunderlich, dass von den zehn Seiten für Verkehr dem Radverkehr insgesamt gerade mal eine 2/3-Seite gewidmet wurde. Wobei: ein großer Absatz davon befasst sich mit dem Thema „Abstellregelungen für E-Scooter“. Also bleibt eine halbe Seite übrig, auf der sich die Koalitionäre zunächst ausgiebig auf die Schulter klopfen, dass wir nun besser in der „Fahrradstadt“ unterwegs sein können. Das mag vereinzelt auch der Fall sein, aber die Mehrheit der Radwege ist immer noch genauso “ziemlich verformt”, wie es schon Olaf Scholz zur Sternfahrt 2017 attestiert hatte.

Es sollen bezirkliche Konzepte erarbeitet werden (Papier ist geduldig), die Radschnellwege sind weiterhin degradiert zu „Radrouten Plus“, und hier und da wird es einen Grünpfeil für Radfahrende und eine in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße geben – das alles tut ja dem Auto nicht weh. Dafür jedoch „gilt ein grundsätzliches Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“.

Dafür soll lieber die Gehwegfreigabe für Radverkehr geprüft werden. Gleichzeitig betont man im anschließenden Kapitel noch einmal, wie wichtig doch der Fußverkehr ist und lobt vor allem – kein Scherz – die positiven Effekte für den Fußverkehr durch den Bau der A26!

Was die Autofahrenden am wenigsten schmerzt, das wird im Koalitionsvertrag am klarsten formuliert: 40.000 Stellplätze, beispielsweise durch P+R-Anlagen und in den Quartieren. Auch die Radboxen finden Erwähnung.

Alles in allem: Der Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für den Radverkehr. Es fehlt eindeutig der Mut, diese Stadt wirklich zur Fahrradstadt zu machen. Innovative Ideen oder Zukunftsvisionen? Fehlanzeige!

(Dieser Artikel erscheint auch in der Radcity 02/2025 des ADFC Hamburg)

Fahrradpotential - Absolute Mehrheit für den Radverkehr?

Unter dem Titel “Absolute Mehrheit fürs Rad – das muss gehen!” veranstaltete der Hamburger ADFC eine Podiumsdiskussion am 22.01.2025 im Vorfeld der Bürgerschaftswahl. Auf dem Podium waren die Parteien eingeladen, die bereits auch in der Bürgerschaft sitzen. Wöllte man die Debatte nach vorne bringen, wäre mindestens eine weitere Partei hilfreich, die einerseits Mobilitätswende will, andererseits aber noch nicht vertreten ist. Die Piraten standen zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf dem Wahlzettel, aber Volt wäre durchaus eine Option gewesen. Allein mit der Auswahl der Parteien kommuniziert auch ein ADFC – und das finde ich schade.

Im Artikel begründe ich, warum diese geforderte Mehrheit nicht das eigentlich erstrebenswerte sein sollte.

Reisekostengesetz

Wer von Zeit zu Zeit beruflich unterwegs ist, wird sich mit dem (Bundes-)Reisekostengesetzes auseinandersetzen müssen.

Zunächst ist es erst einmal gut, dass wir dieses Gesetz haben. Wenn mich der Arbeitgeber fortschickt, so sind die Spielregeln dahinter für alle Beteiligten klar. So zum Beispiel, dass ich eine beruflich veranlasste Fahrt auch mit privaten Reiseanteilen kombinieren werden darf – und die Fahrt dann so abzurechnen ist, als hätte es nur den beruflichen Anteil gegeben.

Allerdings bedarf das Gesetz dringend ein Update. An zwei Stellen:

Verpflegungsmehraufwendungen

Klar: wer unterwegs ist, muss sich um Nahrung kümmern – und kann sie nicht so wie zu Hause konsumieren. Dafür gibt es Verpflegungsmehraufwendungen:

  • 28€ bei Abwesenheit von 0 bis 24h
  • 14€ bei An- und Abreisetage
  • 14€ bei Abwesenheit größer 8h

Wer volle 24h abwesend ist, bekommt also den vollen Satz. Komme ich aber gegen 24h zu Hause an, erhalte ich nur den halben Satz. Obwohl ich den selben Mehraufwand hatte. Es sollte den vollen Satz schon bei 16h geben.

Fahrtkosten

Wer Zug fährt, muss Belege vorlegen. Jeden einzelnen, also auch Reservierungen.

Wer Fahrrad fährt, keine Ironie, muss dies innerhalb eines Monats vier Mal tun und nachweisen und bekommt dafür pauschal 5 Euro pro Monat (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschriften)

Benutzen Dienstreisende mindestens vier Mal innerhalb eines Monats ein Fahrrad, wird als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat ein Betrag in Höhe von fünf Euro gewährt. Die viermalige Nutzung eines Fahrrades innerhalb eines Monats bezieht sich auf zurückgelegte Einzelstrecken und nicht auf die Zahl der Dienstreisen. Das Vorhandensein der Voraussetzung ist monatlich nachträglich anzuzeigen. Werden im Einzelfall höhere Kosten (z. B. Mietfahrrad) nachgewiesen, werden diese erstattet.

Wer mit dem privaten Kraftfahrzeug fährt, nennt stattdessen die gefahrenen (Gesamt-)Kilometer – und bekommt (das erhebliche dienstliche Interesse vorausgesetzt) 30ct/km.

Für die Abrechnung ist es wesentlich einfacher, lediglich eine Kilometeranzahl zu benennen, als jeden einzelnen Beleg abzuheften. Hast du die berufliche Fahrt gar mit privaten Anteilen kombinierst, nennst du einfach die KM-Zahl, die du ohne private Anteile gefahren wärest. Mit der Bahn wird es sehr kompliziert, wenn dies auf dem selben Ticket passiert (z.B. als Weiterfahrt).

Wie könnte es einfacher laufen? Einfach 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Egal wie.

Nimmst du das Fahrrad, erstrampelst du dir die Cents (Bonus für die Umwelt). Nimmst du den Zug, musst du als Arbeitnehmer eben rechnen, ab wann sich eine (private) Bahncard rechnet. Fährst du mit dem Privat-PKW, so ändert sich ja nix. Und nimmst du Business-Class im Flugzeug, so ist der Komfort-Gewinn nicht mehr Sache des Arbeitgebers.

Piratiges ÖPNV-Bahn-Netz für Hamburg

Hamburg braucht dringend ein weitaus besseren öffentlichen Nahverkehr. Neben Erweiterungen im U-Bahn-Netz, einigen Verbesserungen im Bus-Netz und der Wiedereinführung der Straßenbahn betrifft es auch die S-Bahn. Dieser Entwurf berücksichtigt dabei sowohl bereits in der Debatte stehende Veränderungen als auch weitere Ideen.

Wahlhilfe

Zur Bürgerschaftswahl in Hamburg war ich das erste Mal Wahlhelfer. Juhu. Leider nicht um die Ecke, sondern wirklich am Stadtrand. In Osdorfer Born. Mitten im Zentrum der berüchtigten Hochhaussiedlung. Da, wo die SPD den Leuten seit 1972 eine U-Bahn verspricht – und man nun auch als Wahlhelfer nur sehr schwer hinkommt. Also auf geht zum Zentrum der Bornheide.