Entmietung der Beermannstraße für die A100
Anfang November 2013 verschickte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an die Mieter der Beermannstraße 20 und 22 ein Schreiben, in der sie das Ziel der Gebäudeübernahme / Enteignung der Gebäude ankündigte und die Entschädigungsansprüche der Mieter informierte.
Demnach werden übernommen:
- für eine Drei-Raum-Wohnung 1125 Euro unmittelbare Umzugskosten
- für eine Drei-Raum-Wohnung 698 Euro für mittelbare Umzugskosten
- bei ‚Mehr’ braucht es Nachweis
- Maklergebühren
(Im Dokument ist eine Tabelle für verschiedene Wohnungsgrößen)
Ein ‚Mehr’ an unmittelbaren Umzugskosten ist i.d.R. einfach nachzuweisen, z.B. durch die Spedition (wozu sich selbst abrackern, wenn andere diesen Blödsinn bauen wollen?), das ‚Mehr’ bei den mittelbaren Kosten dagegen nicht. Sicherlich ist das Beispiel sehr trivial („Änderung von Gardinen”). Aber es geht auch um Möbel. Der klassische IKEA-Schrank ist für einen Umzug ausgelegt. Hinzu kommen aller Voraussicht nach höhere Mietpreise.
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