Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Es ist schon skurril: die SPD stimmt gegen jede Vernunft dem neuen Gesetz zur Vorratsspeicherung und freut sich über die Wortschöpfung „Höchstspeicherfrist” zu.
Und der D64, der netzpolitische Verein der SPD, legt nun die Verfassungsbeschwerde ein. Aber nicht, dass man an die eigene Nase fasst und die SPD-Abgeordneten überzeugen konnte. Nein: es waren die anderen:
Gerade aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU bestätigen die Sorge, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird.
Und es erinnert mich an damals, 2007, als wir dieses Spiel schon einmal hatten. Damals beschloss auch die SPD die Vorratsdatenspeicherung – und 26+2 Abgeordnete erklärten unmittelbar:
Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Im Übrigen: auch die Piratenpartei hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Am Ende des Tages ist aber nicht entscheidend, welche der Beschwerden zur Anfechtung geholfen hat. Hauptsache sie kommt.
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