Kein Automatismus bei der Fraktionsbildung
Verfolgt man die Meldungen der Presse, so könnte man zu der Auffassung kommen, das Rechtsamt in Treptow-Köpenick sei in keiner allzu guten Fassung. Schon vor einigen Monaten führte deshalb der Bezirk eine fragwürdige Klage gegen die Nichtpiratenfraktion hinsichtlich des Fraktionsstatus. Dabei würde schon ein Blick ins Bezirksverwaltungsgesetz reichen. Ich zitiere §5 Abs. 3:
Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder auf demselben Wahlvorschlag gewählt worden sind.
Genau dieser Paragraf ist nun auch für den erklärten Fraktionsaustritt von Michael Vogel relevant. Er erklärte am letzten Freitag einen Austritt aus einer Fraktion, der er noch gar nicht angehört – und das Rechtsamt empfiehlt, dass er den Austritt nach der Konstituierung wiederholen sollte.
Das ist falsch. Das Gesetz sieht keinen Automatismus vor. Es wird kein gewählter Verordneter gezwungen, mit allen anderen Gewählten des selben Wahlvorschlages eine Fraktion zu bilden. Es ist nur extrem unüblich, dass nicht zu tun. Viel mehr schränkt diese Norm nur ein, was für die Bildung zulässig ist. Michael Vogel muss also so gesehen nichts machen, vor allem darf er sich nicht der zu bildenden Fraktion im Rahmen deren Konstituierung anschließen.
Wenn Michael Vogel allerdings noch ein kleines bisschen politisches Gespür hat, dann würde er nicht den Weg wählen, der maximalen Schaden für die CDU anrichtet.
(Nur um eventuellen Fragen vorzubeugen: die Zusammensetzung des Bezirksamtes bemisst sich am Stärkeverhältnis der Fraktionen zum Zeitpunkt der Wahl. Fraktionslose, die aber der Partei angehören, zählen dabei nicht mit.)
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