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Homepage von René Pönitz

Arnsdorf

Wenn im Dresdner Raum jemand sagt, er komme aus dem beschaulichen Örtchen Arnsdorf, so ist ihm ein Schmunzler immer sicher. Denn der Ort ist nur für eine Sache bekannt: die psychiatrische Klinik. Oft auch abwertend als Irrenanstalt bezeichnet. Es gibt in Dresden sogar die Redewendung „der kommt aus Arnsdorf” für jemand Verwirrtes. Und die im Lied „Goldener Reiter” besungenen Nervenklinik mit dem Fassungsvermögen sämtlicher Einkaufszentren der Stadt wird (auch wenn es vom Sänger dementiert wurde) ein Bezug zu Arnsdorf unterstellt.

Und dieser Ruf wurde durch die Ereignisse in einem netto-Markt leider bekräftigt. Involviert war ein irakischer Asylbewerber (21), der in jener Nervenklinik gerade behandelt wird – und vier Irre, über deren Behandlungsstatus leider nichts bekannt ist. Einer der vier Irren soll immerhin CDU-Gemeindevertreter sein.

Ich bin ehrlich gesagt nicht ganz sicher, was ich von Videos halten soll, in dem irgendwelche Menschen andere bei ganz alltäglichen Dingen filmen – und in ihrem Recht der informationellen Selbstbestimmung eingreifen. Fakt ist nun, dass es im Internet dieses Video mit der Szene gibt und es in diesem Fall hilft, das Geschehene besser einzuordnen:

Wir sehen also eine Meinungsverschiedenheit mit Sprachbarriere zwischen einem Kunden und einer Kaufhalle. Wenn man den Geschichten anderer Medien Glauben schenken darf, ging es um Guthaben für ein Mobiltelefon, was scheinbar – je nach Seite – nicht funktionierte oder schon verbraucht wurde. Deshalb war er bereits mehrfach im Laden erschienen.

Wir sehen überfordertes Personal, was ich gewissermaßen nachvollziehen kann. Renne du mal mit einem Guthabencode in eine Kaufhalle zurück und reklamiere, dass dies nicht funktioniert. Bei Vor-Ort-Eingabe des Codes spuckt das Gerät aus, dass der Code schon verwendet worden ist und du bist der festen Meinung, dass du es nicht ausgelöst hast. Und das in einem Land, in dem das Verkaufspersonal eine andere (Mutter-)sprache spricht als du selbst.

Wir sehen diesen Kunden, der zwei Flaschen in seiner Hand hielt. Es hieß, er hätte mit den Flaschen gedroht. Im Video ist dies nicht belegt, was aber nicht völlig ausschließt, dass es zuvor eine weitere Auseinandersetzung gegeben haben könnte. Ich las, dass er diese als Ersatz für das Guthaben sich aneignen wollte. Allerdings gab es dazu keine Bestätigung in der polizeilichen Pressemitteilung.

In so einer Situation die Polizei zur Klärung anzufordern, ist nicht verkehrt.

Und dann dass Unfassbare: Diese vier Irren stürmen den Laden. Sie fragen nicht nach. Sie klären nicht. Sie vermitteln nicht. Sie zerren den Kunden aus den Laden. Er wehrt sich. Es artet in einer Schlägerei 4 gegen 1 aus. Sie schreien ihn an. Als sie den Laden verlassen, endet das Video mit dem O-Ton „Schon schade, wenn man eine Bürgerwehr braucht”. Eine Bürgerwehr, die vor diesen vier Irren schützt?

Als die Polizei am Ort eintraf, war der Iraker mit Kabelbindern (!) auf dem Parkplatz des Nettos an einen Baum gefesselt.

Das Statement des Polizeipräsidenten zeugt davon, dass er Nachhilfe in Sachen Recht benötigt:

Durch die Erregtheit des Asylbewerbers war das Festhalten sinnvoll, ich tu mich schwer zu sagen, notwendig.

Zwar sieht das Gesetz eine Möglichkeit der Jedermann-Festnahme vor, doch die setzt Fluchtverdacht und fehlende Identitätsfeststellung voraus. Beide Voraussetzungen lagen hier nicht vor. Wenn die Flasche tatsächlich als Gefahr für den Einsatz als Wurfgeschoss oder Schlaggerät angesehen wurde, hätte man ihm mittels Notwehr die Flasche entreißen können. Aber spätestens ab dem Moment der Wegnehme wäre auch diese nicht mehr gegeben.

Und während nun dieser Vorfall durch die Medien hoch und runter kocht und Ansdorf leider eine unrühmliche Bekanntheit auch außerhalb des Dresdner Raumes erlangt, ist neben der ganzen strafrechtlichen Aufarbeitungen doch eine Frage spannend: ist das eigentliche Problem des Telefonguthabens gelöst? Oder ist dies auch ein Indiz für die Servicewüste Deutschland?

23,1% der Schweizer sagten JA!

Ein historisches Ereignis: 23,1% der Wähler in der Schweiz sagten Ja zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Damit ist der Volksentscheid zwar formell gescheitert, informell ist das Verfahren mehr als geglückt!

Dieser Volksentscheid ist ein Auftakt für eine Diskussion, wie das Sozialsystem der Zukunft aussehen kann. Bisher wurden viele Verfechter der BGE-Idee als visionär belächelt. Diese können nun mit Stolz behaupten, dass knapp ein Viertel der Wähler bereits hinter dieser Idee steht. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich einem einstelligen Prozentwert an Zustimmern erwartet habe. Und ich möchte gar nicht wissen, wie viele sich bisher nur halbherzig mit der Idee befasst haben und getreu dem Motto „Was der Bauer nicht kennt” abstimmten.

Von daher war der 05.06. ein historisches Ereignis!