Altersüberprüfung
heise: Online-Versand an Jugendliche: Gericht präzisiert Voraussetzungen:
Darin präzisiert das Gericht die Anforderungen, die für den Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien gelten. Eine Altersüberprüfung per Post-Ident genügt hierzu nach Ansicht der Richter nicht. Das Urteil betrifft damit neben dem entschiedenen Fall — es ging um den Verleih von Erotik-DVDs mit Freigaben nach FSK 18 — genauso den Versand von Computerspielen mit Freigabe nach USK 18.
Jugendschutz in allen Ehren, liebe Richter, aber man kann auch am Ziel vorbeischießen. Das einzige, was solche Urteile bewirken, ist die Möglichkeit, daß große Anbieter kleinere Anbieter abmahnen lassen, weil deren System nicht komplett wasserdicht sind. Die Hürde für die Eröffnung neuer Online-Shops steigt damit.
Aber man kann die Schutzmaßnahmen beliebig hoch schrauben und es wird sich am Ergebnis nichts ändern! Es wird immer die guten Freunde geben, die die entsprechende Medien weitergeben!