Kochbuch verbrannt
Es gibt Neuigkeiten im Kochbuchstreit: das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat nun ein Urteil des dortigen berühmt-berüchtigten Landgerichts zum Theme Forenbetreiberhaftung kassiert.
Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit.
Die Kosten für die erste Information über die Rechtsverletzung hat hier der Kläger zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liegt, um den Beklagten ggf. bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.
Danke, liebes OLG. (Urteilstext, via heise)