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Homepage von René Pönitz

Die Abgeordnetenehe Sachsen-NRW

Gleich und Gleich gesellt sich gern – das Sprichwort gilt wohl auch für Menschen mit extrem befremdlichen Positionen. Nun haben sich zwei Abgeordnete aus zwei verschiedenen Bundesländern zusammengefunden und haben die Heirat bekannt gegeben.

Nun lese ich bei Correctiv, die sich auf Recherchen vom ZDF-Magazin Frontal 21 berufen:

Verheiratete dürfen nur einen Hauptwohnsitz haben. Damit können sich Petry und Pretzell nicht gleichzeitig in Sachsen und NRW in den jeweiligen Landtag wählen lassen. Einer von beiden müsste abtreten.

Die Konsequenz dieses Artikels sei, dass ein Mitglied der künftigen Ehe auf das Landtagsmandat im jeweiligen Bundesland verzichten muss, weil das Mandat an die Existenz des Hauptwohnsitzes (oder korrekter: Hauptwohnung) gebunden ist – und der würde dann wahlweise nach Sachsen oder NRW schwenken.

Diese Information ist leider nicht zutreffend!

Das Problem dieser Rechtsauffassung ist: sie greift nur, wenn die beiden jeweils in die Wohnung des anderen ‚einziehen’. Und auch nur, wenn es eine „vorwiegend benutzte Wohnung der Familie” gibt.

Nach §17 Bundesmeldegesetz muss derjenige eine Wohnung melden, der in sie einzieht. Einen Einzug kann man sich auch im juristischen Sinne so mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen vorstellen.

Wenn also Frau Pe. nicht in die Wohnung von Hr. Pr. einzieht und umgekehrt, haben beide nur jeweils eine alleinige Wohnung. Frau Pe. in Sachsen, Herr Pr. in NRW. In diesem Fall greift die Bestimmung nach §22 Bundesmeldegestz nicht. Denn dieser Paragraf regelt nur, welcher die Hauptwohnung ist – wenn mehrere vorliegen.

Ferner sagt §22: „vorwiegend benutzte Wohnung der Familie”. In diesem Falle werden wohl beide Partner glaubhaft machen können, dass diese Familie – eben auch durch die Wahrnehmung ihrer Mandate – keine Wohnung vorwiegend nutzt.

Eine Pflicht zum Zusammenziehen existiert nicht – und würde Artikel 6 Grundgesetz zuwiderlaufen.

Ich zitiere aus den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz

Unterhalten Ehegatten oder Lebenspartner je eine eigene Wohnung, von denen keine vorwiegend gemeinsam benutzt wird und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, ist § 22 Absatz 1, 3 und 4 BMG nicht einschlägig. In diesem Fall ist für jeden Ehegatten oder Lebenspartner eine alleinige Wohnung im Melderegister einzutragen.

Mit der Fragestellung haben sich übrigens auch schon Gerichte beschäftigt, z.B. der bayrische Verwaltungsgerichtshof:

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese melderechtlich jeweils eine alleinige Wohnung haben können.

In eigener Sache: Ich betreibe seit 2005 die Webseite zweitwohnsitzsteuer.de – und beschäftige mich seitdem unweigerlich mit dem Meldegesetz. Zum Bundesmeldegesetz habe ich einen Kommentar verfasst

Update, 02.02.: Nun geistert die Rechtsauffassung von Frontal 21 durch alle Medien – und schürt falsche Hoffnungen. Mitunter führt diese Meldung auch zu völlig falschen Schlussfolgerungen wie bei Katalin Gennburg, Mitglied des Abgeordnetenhauses:

Sich wählen lassen wo man wohnt, Politik macht und Ahnung hat? Nicht mit diesen AfD-Eliten, pfft! Fern von den Menschen.

Aus der falschen These, dass Familien zwingend eine gemeinsame Wohnung benötigen, wird nun geschlussfolgert, dass die beiden nicht da Politik machen, wo sie wohnen.

Update, 03.02.: Wenn ich die §§-Brille des Meldegesetzes ablege, frage ich mich, wie dieses Musterbeispiel der modernen Patchworkfamilie und mit getrennten Wohnungen zum angestaubten und extrem rückständigen Menschenbild ihrer Partei passt.

Update 05.02.: Diese Fehlinterpretation des Gesetzes stammt von Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Frontal 21 gab eine weitere Pressemitteilung heraus, in dem dieser Professor erklärt:

Eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift kann nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes die gesetzliche Regelung nicht abändern

Das mag ja sein. Nur erklärt diese Verwaltungsvorschrift nur das, was zuvor in Paragrafen schon im Gesetz steht. Ich finde es ungeheuerlich, wenn Rechtsprofessoren mit eigensinnigen Argumentationen ins Rennen gehen.

Anmerkung: Mein Beitrag geht von der Annahme aus, dass der Schwerpunkt von Hr. Pr. tatsächlich in NRW liegt. Ich erwarte von den Meldebehörden, dass sie die Meldung auch prüft – insbesondere hinsichtlich der Tragweite der Konsequenzen bei Falschmeldung.

Mit der Schwebebahn zum Flughafen BER?

Ja, ich bin raus aus der aktiven Lokalpolitik in Treptow-Köpenick. Leider! Denn für einige Themen werden die Piraten nach wie vor benötigt, beispielsweise beim Klimawandel und der Erergie- bzw. Verkehrswende. Keine andere Partei in der BVV Treptow-Köpenick hat verstanden, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, die letzten freien Bauflächen in der Altstadt Köpenick für das Abstellen von Blech zu reservieren.

Dafür gab es im Januar einen spannenden Antrag der SPD, dem nun auch die Grünen (!) beigetreten sind. Ein Beitritt bedeutet sinngemäß: Wie bedauern, dass wir den Antrag nicht selbst eingebracht haben.

Der Titel lautet: Nahverkehrsanbindung des Flughafens Schönefeld und läuft unter der Drucksache VIII/0055

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für eine weitere Verstärkung der öffentlichen Nahverkehrsanbindung an den künftigen Flughafen BER einzusetzen. Dabei sollen sowohl Kapazitätserhöhungen durch Taktverdichtungen bei S-Bahn und Regionalbahnverkehr geprüft und realisiert werden als auch die Leistungsfähigkeit der Straßenverbindungen vom und zum Flughafenstandort BER überprüft werden.

Ich möchte nun nicht mit Häme begegnen, weil durch die Landespresse schon wieder Meldungen gehen, dass die Ankündigung von möglichen Eröffnungsterminen in weitere Ferne gerückt sind. Viel mehr frage ich mich, wie man – etliche Jahre zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen Start – die Kapazität der Verkehrsanbindung in Frage stellen kann.

Die Schande aus Thüringen

Am 17.01. haben Rechtsaußen sehr befremdliche Reden im Dresdner Ballhaus Watzke gehalten. Ein Teil der nun einsetzenden, öffentlichen Empörung ist die Darstellung des Denkmals über die ermordenten Juden in Berlin als „Denkmal der Schande”. Einen Tag später erklärt diese Person, dass die Medien es falsch verstanden hätten.

Natürlich wird wieder einmal mit der Doppeldeutigkeit gespielt. Ist es das Denkmal, dass die Schande der Vergangenheit dokumentiert (und da gibt es sicher keine zwei Meinungen) oder wird das Denkmal selbst zur Schande erklärt (und auch gibt es – von ganz unangenehmen Zeitgenossen abgesehen – ebenso keine zwei Meinungen)? Diese bewusste Zweideutigkeit induziert Aufregung und Empörung, um sie dann – wie eine Seifenblase – zu zerstechen. Und schlimmer noch: gleich in die Rolle der Märtyrer zu verfallen. Ich wette, aber dafür habe ich keine Beweise, dass die heutige Pressemitteilung aus der Fraktion in Erfurt schon vor der gestrigen Rede geschrieben worden war.

Wie man damit umgeht? Schwer zu sagen. Einerseits kann man solche Sätze nicht unwidersprochen lassen, andererseits ist genau diese Aufmerksamkeit das Ziel. Unbenommen davon ist natürlich die strafrechtliche Überprüfung der Rede.

Die Frage, die mich viel mehr aber beschäftigt: Wie ist es möglich, dass solche unangenehmen Zeitgenossen Räumlichkeiten in stadtweit angesehenen Lokalen bekommen? In der Sächsischen Zeitung lese ich dazu:

Dass [..] in seinem Haus reden würde, hat Watzke-Geschäftsführer Mirko Unger nach eigener Aussage erst am Montagabend um 17:30 Uhr erfahren. „Wir als Watzke sind ein weltoffenes Haus, politisch absolut neutral”, sagt der 40-Jährige. „Hätte ich es rechtzeitig gewusst, hätte ich sicher eine andere Entscheidung treffen können.”

Zunächst ist klarzustellen, dass ein weltoffenes Haus keinen Platz für rassistische Gruppierungen bietet. Angenommen das Ballhaus wurde tatsächlich überrumpelt, so vermisse ich klare Aussagen, dass man sich von den gestrigen Veranstaltern und Besuchern klar distanziert. Auch wenn es die Presse möglicherweise nicht abdrucken sollte: auf der Homepage des Ballhauses finde ich dazu nichts.

Dann ist es ein Zeichen des Anstandes, die Einnahmen der Veranstaltung an einen gemeinnützigen, weltoffenen Verein zu spendieren (Bitte vorher informieren. Es kursieren in Dresden wohltätig klingende Vereine, die nur eingeschränkt weltoffen sind).

Und Last but not Least: in Berlin-Schöneweide wurden für (Gewerbe-)Mietverträge Klauseln entwickelt, die ggf. mit Adaption auch für die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen genutzt werden können:

Die entsprechenden Mietverträge enthalten ab sofort Klauseln, die die Nutzung
gewerblicher Räume für rassistische, antisemitisch und rechtsextreme Zwecke
explizit untersagen.

Dann könnte das Ballhaus, wenn bei einer unter einem unbekannten Namen angemeldete Veranstaltung plötzlich die Schande aus Thüringen sich einfindet, die zu erwartende Geschichtsverdrehungsstunde canceln.

Ich bin gespannt, welche Folgen vom Ballhaus kommen.

Update Während ich diesen Artikel schrieb, hat das Ballhaus Watzke bereits Stellung bezogen:

Uns war bei der Anmietung bewusst, dass die Anmieter zur Jugendorganisation der Partei Alternative für Deutschland gehören. Wir haben der Anfrage zugesagt, weil unser Angebot unter anderem das Vermieten von Räumlichkeiten umfasst.

Wir nehmen für uns nicht in Anspruch beurteilen zu können, welche Parteien und Organisationen in Deutschland zugelassen sein dürfen, sondern sehen unser Haus als einen demokratischen Ort, der Meinungen zuzulassen hat, auch wenn sie uns manchmal nicht passen. Dies gilt für die gestrige Anmietung wie auch für frühere und zukünftige Veranstaltungen anderer Organisationen.

Wir verstehen, dass einige dieses Selbstverständnis nicht nachvollziehen können. Damit müssen wir in einer Demokratie leben, denn wir wollen uns auch als Folge von Protesten nicht zu selbsternannten Richtern machen, sondern möchten unsere urdemokratische Haltung bewahren, dass in unseren Räumen erlaubt ist, was auf dem Boden des Grundgesetzes steht und unserer Rechtsprechung entspricht. Haltung und Aushalten gehören für uns zusammen.

Gestern wurden auf besagter Veranstaltung allerdings Aussagen getätigt, von denen wir uns ausdrücklich distanzieren und von denen wir ausgehen müssen, dass sie nicht grundgesetzkonform sind. Wir hatten einige Tage vor der Veranstaltung davon Kenntnis, dass Herr Höcke dort als Gastredner auftreten würde. Diese Information wurde von uns zu leichtsinnig und leichtfertig entgegengenommen. Künftig werden wir derartige Veranstaltungen in unserem Hause nicht mehr zulassen.

Wir bedauern die Ausnutzung unseres Hauses und unsere mangelnde Vorabprüfung zutiefst. Die Einnahmen aus der gestrigen Anmietung werden in voller Höhe für einen gemeinnützigen Zweck gespendet.

Punkt 2 ist damit abgehakt. Bei Punkt 1 hätte ich mir noch klarere Worte erwartet. Vor allem erstreckt sich diese in Widersprüche zu den oben zitierten Worten der Sächsischen Zeitung.